Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2024