Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
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Stand: 05.03.2025
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Fachbereich 21
Leitung: Frau Ritzert