Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Aschaffenburg
Beschreibung
Förderung der Jugendarbeit (Jugendförderung)
Gefördert werden nur solche Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und in das Vereinsregister eingetragen sind oder einem Dachverband angehören.
Förderfähige Vereine sind:
- Sportvereine
- Gesang-, Musik- und Theatervereine
- Wandervereine
- Trachtenvereine
- Heimat- und Geschichtsvereine
- Feuerwehrvereine
- Rettungsdienste (auch in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts)
- Technisches Hilfswerk (THW)
Der formlosen Antragsstellung sind folgende Anlagen beizulegen:
- Mitgliederliste mit dem Geburtsdatum der Jugendlichen (Stand 31. Dezember des Vorjahres oder 1. Januar des laufenden Jahres)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
Achtung: Der Auszahlungsantrag muss von der satzungsgemäß vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein.
Online-Formular
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Kontakt
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Landratsamt Aschaffenburg
Fachbereich B1
Leitung: Johannes Wieland