Auslagenerstattung Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz
Beschreibung
Werden für den Bereich Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz Beschaffungen aus eigenen Mitteln bezahlt, können die Kosten über das Online-Formular "Auslagenerstattung" geltend gemacht werden.
Online-Formular
Weitere Informationen
Kontakt
Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen : Detailseite
Arbeitsbereich 53.2
Leitung: Matthias Amrhein