Jagdschein und Falknerjagdschein
Jagdschein und Falknerjagdschein
Aktueller Hinweis
Die technischen Probleme von Anfang März 2026 konnten behoben werden und die Antragstellung zur nahtlosen Verlängerung des Jagdscheins ist wieder möglich. Soweit der Antrag nicht digital, sondern in Papierform ausgefüllt wird, ist dieser zwingend zu unterschreiben und um den Nachweis der Versicherung über ein oder drei Jahre zu ergänzen. Der Antrag kann dann postalisch an das Landratsamt gesandt werden. Wer hierzu stattdessen einen persönlichen Termin wünscht, kann diesen online vereinbaren: Jagd- und Waffenrecht - Online Terminvereinbarung
Anträge
Erforderliche Unterlagen
Für die (erstmalige) Erteilung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt:
- Prüfungszeugnis
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (Gültigkeit entsprechend dem Zeitraum des beantragten Jagdscheines)
- Passbild
Voraussetzungen
Der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin muss seinen Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg oder eine Einladung als Jagdgast haben und
- jagdrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- persönlich geeignet sein und
- ein jagdrechtliches Bedürfnis
nachweisen.