Umtausch von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001

Führerscheine, die in den Jahren von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Unter www.landkreis-aschaffenburg.de/fuehrerscheinumtausch bietet sich die Möglichkeit, dies komplett online zu erledigen, alternativ einen Termin in der Alzenauer oder Mainaschaffer Außenstelle zu buchen oder den schriftlichen Antrag auszudrucken, um ihn per Post einzusenden.

Für die kommenden Jahre staffelt sich der Pflichtumtausch, wie folgt:

  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

EU-Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits mit einem individuellen Ablaufdatum für eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahre versehen.

Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, waren bereits in den vergangenen Jahren vom Pflichtumtausch betroffen - allerdings gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers:

  • Geburtsjahre ab 1971: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • Geburtsjahre von 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahre von 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahre von 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

Hiervon ausgenommen waren Personen, die vor 1953 geboren wurden. Wer vor 1953 geboren wurde und dessen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ebenfalls erst bis 19. Januar 2033 umgetauscht haben.