Ausschüsse

Um nicht für jede Entscheidung das 70-köpfige Gremium des Kreistages zu bemühen, gibt es die Möglichkeit, Ausschüsse einzurichten. Einige Ausschüsse sind gesetzlich vorgeschrieben, bei anderen obliegt die Entscheidung darüber dem Kreistag.

Hier finden Sie die Besetzung der einzelnen Ausschüsse.

 

Der Kreisausschuss

Ein Ausschuss, der von Gesetzes wegen einzurichten ist, ist der Kreisausschuss.

Der Kreisausschuss ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuss. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistags vor (Art. 26 LKrO). Die Vorbereitung erfolgt durch die Vorberatung des Gegenstandes. Bei Behandlung in einem Fachausschuss ist keine Kreisausschussbefassung erforderlich.

Weitere Zuständigkeit des Kreisausschusses
Der Kreisausschuss ist in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten sind. Er beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeiten endgültig (Art. 26 LKrO). Der Kreistag kann Beschlüsse des Kreisausschusses nur unter den gleichen Voraussetzungen ändern oder aufheben, die für die Aufhebung seiner eigenen Beschlüsse gelten.

Dem Kreisausschuss gehören der Landrat und 14 Kreisräte an.


Er setzt sich im Landkreis Aschaffenburg aus

  • dem Landrat als Vorsitzenden, 
  • 6 Kreisräten der CSU,
  • 2 Kreisräten der SPD,
  • 2 Kreisräten der Freien Wähler,
  • 2 Kreisrat von Bündnis 90/Die Grünen und
  • 1 Kreisrat der FDP (Ausschussgemeinschaft FDP / Neue MItte)
  • 1 Kreisrat der AfD

zusammen.

 

Weitere Ausschüsse

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung folgende beratende und beschließende Ausschüsse gebildet, die sich in gleicher Weise zusammensetzen wie der Kreisausschuss:

Rechnungsprüfungsausschuss

Der vom Kreistag gebildete Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnungen und den Jahresabschluss der Eigenbetriebe. Dem Rechnungsprüfungsausschuss im Landkreis Aschaffenburg gehören 7 Mitglieder an.

 

Bauausschuss

Der Bauauschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für die

  • Behandlung von Bauvorhaben des Landkreises
  • Vergabe von Bauleistungen, insbesondere im Hoch-, Tief- und Deponiebau
  • Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

 

Ausschuss für Kreisentwicklung, kommunale Zusammenarbeit und Tourismus

Der Ausschuss für Tourismus und Regionale Zusammenarbeit ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Er ist zuständig für die

  • Kreisentwicklung
  • Wirtschaftsförderung
  • Themen der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit
  • Entwicklung des Tourismus im Landkreis

 

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss wird vom Kreistag als ständigen beschließenden Ausschuss bestellt. Ihm gehören stimmberechtigte und beratenden Mitglieder an.

 

Personalausschuss

Der Personalausschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für die

  • Personalentscheidungen nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 LKrO, soweit nicht nach Art.
    38 Abs. 1 Satz 3 LKrO dem Landrat übertragen

 

Sozialausschuss

Der Sozialausschuss wird vom Kreistag für alle Angelegenheiten für Soziales, Senioren und Menschen mit Behinderung als beratender Ausschuss, soweit der Kreistag selbst zur Entschiedung zuständig ist, bestellt. Im Übrigen ist er beschließend tätig.

Er ist zuständig für

  • alle Angelegenheiten dfür Soziales, Senioren und Menschen mit Behinderung
  • Gesundheit und Pflege

 

Schul-, Sport- und Kulturausschuss

Der Schul-, Sport- und Kulturausschuss ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Er ist zuständig für die

  • Angelegenheiten der Kreisschulen
  • Zuschüsse an kulturelle und sportliche Vereine, Denkmalpflegezuschüsse
  • Angelegenheiten der Schülerbeförderung
  • Förderung des Ehrenamtes
  • Förderung kommunaler und schulischer Partnerschaften

 

Ausschuss für Mobilität und ÖPNV

Der Ausschuss für Umwelt und ÖPNV ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für die

  • Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • Vernetzung der Mobilitätsformen
  • Steuerung von Verkehren
  • Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und ÖPNV ist in seinem Aufgabengebiet beratend tätig, soweit der Kreistag selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen ist er beschließend tätig; sofern über Ausgaben zu befinden ist, jedoch nur insoweit als die Maßnahmen im Haushaltsplan vorgesehen sind und Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Er ist zuständig für die

  • Förderung und Umsetzung von Projekten zum Klimaschutz und zur Energiewende auf kommualer Ebene
  • Erhalt und Entwicklung eines nachhaltigen Landkreises
  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Förderung und Umsetzung von Umweltschutzprojekten
  • Optimierung des Abfallwirtschaftskonzepts
  • Weitere Angelegenheiten dr kommunalen Abfallwirtschaft

 

Sonstige Ausschüsse
  • Stiftungsvorstand Hans-Hench-Senior-Stiftung
  • Rettungszweckverband Bayerischer Untermain
  • Energiebeirat der Energieagentur Bayer. Untermain
  • Aufsichtsrat Wohnungsbau
  • Ausländer- und Integrationsbeirat
  • Regionaler Planungsausschuss
  • AG ÖPNV Region Bayer. Untermain
  • Zweckverband FOS/BOS
  • Volkshochschulausschuss
  • Aufsichtsrat KVG
  • Aufsichtsrat GBAB
  • Bürgerstiftung Stiftungsrat
  • Bürgerstiftung Stiftungsvorstand
  • Verbandsversammlung Sparkasse
  • Vorschlag für Verwaltungsrat Sparkasse
  • Verbandsversammlung Krankenhauszweckverband
  • Verbandsausschuss Krankenhauszweckverband
  • Zweckverband Realschule Bessenbach
  • Zweckverband Realschule Großostheim
  • Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim
  • Büchereibeirat Bibliothekszentrum Hösbach
  • Heimbeirat Schullandheim Hobbach

Kontakte

Zentrale Dienste
Telefon: 06021/394-1510
Telefax: 06021/394-949
organisation@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Formulare

Sitzungstermine

An diesen Tagen finden die Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse statt:

Sitzungen des Kreistags

Der Landrat

Seit 01. Mai 2020 ist Dr. Alexander Legler Landrat des Landkreises Aschaffenburg.

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