Sicherheit & Ordnung

Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO.

Hinweise

Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den Formularen und Merkblättern.

 

Feuerwehr- und Katastrophenschutz
 

Fischereirecht Jagdrecht Kaminkehrerrecht

 

Sprengstoffrecht
 


Versammlungsrecht
 

Waffenrecht
 
 

 

Feuerwehr- und Katastrophenschutz

 

Fischereirecht

Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk das betreffende Fischwasser liegt.

Die Genehmigung der Durchführung zum Fischfang unter Verwendung elektronischen Stroms muss beim Bezirk Unterfranken gestellt werden. 

 

Jagdrecht

Der Jagdschein ist eine Urkunde mit der Sie Ihr Recht zur Jagd nachweisen können. Er wird vom Landratsamt als Einjahres-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. 

Ein Jagdaufseher ist eine vom Jagdausübungsberechtigten eingesetzte Person, deren Aufgabe die Wahrnehmung der Revieraufsicht und des Jagdschutzes ist. 

Der Nachweis über den getätigten Abschuss/Fang ist vom Revierinhaber durch die Streckenliste zu erbringen.

Kaminkehrerrecht

 

Sprengstoffrecht

Mit dem Antrag auf Erteilung / Verlängerung / wesentliche Änderung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG kann ein Erlaubnisschein für den nichtgewerblichen Bereich zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, zum Vorderladerschießen und/oder zum Schießen von Böllern beantragt werden.
 

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. 

 

Versammlungsrecht

Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe beim Landratsamt Aschaffenburg anzuzeigen. Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.

 

Waffenrecht

Der Kleine Waffenschein wird benötigt, um eine Schreckschusswaffe außerhalb seiner Wohnung, also in der Öffentlichkeit, zu führen. 

Für das Verbringen von Schusswaffen und/oder Munition aus dem Bundesgebiet in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union stellt die Behörde auf Antrag einen Erlaubnisschein aus.

Das Landratsamt kann in besonderen Fällen einem Kind unter zwölf Jahren, welches für einen Einsatz im Leistungssport besonders geeignet ist, eine Ausnahme von dem Mindestalter für das Schießen auf einer Schießstätte bewilligen.

Wenn Sie außerhalb von zugelassenen Schießstätten mit einer Schießwaffe schießen wollen, beispielsweise zum Salutschießen oder in einem Wildgehege, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der Waffenbehörde.

Wer mit Waffen oder Munition umgehen will und im Landkreis wohnt, benötigt in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes. Diese Erlaubnis wird auf Antrag zum Beispiel in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheines, einer Schießerlaubnis oder einer Herstellungs- und Handelserlaubnis ausgestellt. 

 

Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

Wenn Sie Schusswaffen oder Waffenteile überlassen haben, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tage dem Landratsamt schriftlich mitteilen.

 

 

Kontakte

Sicherheit & Ordnung
Telefon: 06021/394-7321
Telefax: 06021/394-996
Ordnungsamt@Lra-ab.bayern.de

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Informationen zum Thema Katastrophenschutz, Stromausfall, sowie nützliche Ratgeber sind hier zu finden.

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Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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