Waffen- und Sprengstoffrecht
Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Hinweise
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den Formularen und Merkblättern.
Waffenrecht
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) + Voreintrag
- Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen (§ 37a WaffG)
- Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb von Schießstätten
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung/Ergänzung bzw. Berichtigung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines
- Verlustanzeige
- Überlassungsvereinbarung - Vorübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen
- Merkblatt Kleiner Waffenschein
- Merkblatt Waffenaufbewahrung
- Anzeige für deaktivierte Schusswaffen (gem. § 37d WaffG)
- Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magezingehäuse (gem. § 58 Abs. 17 WaffG)
Online-Verfahren:
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und / oder Munition innerhalb der EU)
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10 – 12 Jahren
- Verlustanzeige
- Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb von Schießstätten gemäß § 10 Abs. 5 WaffG
Sprengstoffrecht:
- Antrag auf Ausstellung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz mit Bedürfnisbescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
- Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Kontakte
Waffen- & Sprengstoffrecht
Telefon: 06021/394-247
Telefax: 06021/394-316
Ordnungsamt@Lra-ab.bayern.de
Abfallkalender
Hier haben Sie die Möglichkeit alle Entsorgungstermine für Ihre Gemeinde anzusehen und für Ihren Ortsteil als individuelles Kalenderblatt auszudrucken.