Müllgebühren

Jeder Bürger hat eine individuelle Müllgebühr, die sich nach seiner Inanspruchnahme der Müllabfuhr richtet. Die Müllgebühr besteht aus der Grundgebühr, der Entleerungsgebühr und der Gewichtsgebühr.

Grundgebühr - Restmüll:

      Gebühr pro Monat Gebühr pro Jahr
120 L Tonne = 4,50 € 54,00 € 
240 L Tonne = 9,00 € 108,00 €
660 L Container = 24,75 € 297,00 €
1100 L Container = 41,25 € 495,00 €


Für die Biotonne wird keine gesonderte Grundgebühr erhoben.

Entleerungsgebühr - Restmüll:

120 L Tonne = 2,70 € / Entleerung
240 L Tonne = 2,70 € / Entleerung
660 L Container = 10,00 € / Entleerung
1100 L Container = 10,00 € / Entleerung  * Noch mehr sparen können Sie, wenn Sie nur volle Tonnen zur Entleerung bereitstellen!

 

Entleerungsgebühr - Biomüll:

60 L Tonne = 0,50 € / Entleerung
120 L Tonne = 0,50 € / Entleerung

 

Gewichtsgebühr - Rest- und Biomüll sowie Sperrmüll: pro Kilogramm (kg) =  0,25 € 


Eine Papiertonne kann von jedem an die Hausmüllabfuhr angeschlossenen Anwesen genutzt werden. Pro 120 Liter Restmülltonnenvolumen können 240 Liter Papiertonnenvolumen ohne weitere Gebühren genutzt werden.
Wer mehr Papiertonnenvolumen benötigt muss pro 240 Liter 3,00 € und pro 1100 Liter 12,50 € monatlich zuzahlen.

Alle 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter Tonnen sowie die 1.100 Liter Container können auch mit Schloss bestellt werden. Informationen zu den Kosten finden Sie hier.

 

Direktanlieferergebühren am Kreisrecyclinghof und bei der Fa. GBAB

Eine Auflistung der Gebühren für direkt angelieferte Abfälle am Kreisrecyclinghof und bei der Fa. GBAB finden Sie hier.

Abrechnungsverfahren

Die Erhebung der Müllgebühren erfolgt ähnlich wie bei Strom, Gas und Wasser über Abschlagszahlungen.

Zweimal jährlich wird eine Abschlagszahlung erhoben, die die Grund-, Entleerungs- und Gewichtsgebühr einschließt. Die Höhe des Abschlages wird zu Jahresbeginn mitgeteilt und richtet sich im Regelfall nach der im Vorjahr tatsächlich angefallenen Gebührenhöhe.

Am Anfang des Folgejahres wird anhand der ermittelten Daten der Verwiegung exakt abgerechnet. Die tatsächlich zu zahlende Gebühr wird mit den bereits gezahlten Abschlagszahlungen verrechnet. Guthaben werden rückvergütet, Fehlbeträge werden mit der ersten Abschlagszahlung des Folgejahres erhoben. 

Die neuen Abschlagszahlungen werden dann an die im Vorjahr tatsächlich beanspruchten Leistungen angepasst. 

Wer im Laufe des Jahres wissen möchte, welche Kosten bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt angefallen sind (um z. B. mit Mietern, die ausziehen abzurechnen), kann jederzeit von der Müllgebührenstelle eine Zwischenabrechnung, genannt Leistungsberechnung, erhalten. 

 

Erläuterungen Gebührenarten

Mit der Grundgebühr werden die Leistungen der Abfallwirtschaft finanziert, die unabhängig von der Rest- und Biomüllentsorgung anfallen, z.B. viele Wertstoffsammlungen, die Problemabfallsammlung, Recyclinghöfe sowie die Altholz- und Altmetallsammlung.
Die Gebühr orientiert sich an der Größe der Restmülltonne. Die Nutzung der Biotonne hat keinen Einfluss auf die Höhe der Grundgebühr, denn für sie wird keine gesonderte Grundgebühr erhoben. 

Die Entleerungsgebühr wird immer dann erhoben, wenn die Tonne geleert wird. Daher wird die Tonne nur dann geleert, wenn sie eindeutig zur Leerung bereitgestellt wurde. Seit Januar 2002 müssen alle Abfallgefäße bereits ab 6:00 Uhr gut sichtbar an einer anfahrbaren Stelle zur Leerung bereitgestellt werden. Nur so lassen sich die umfangreichen täglichen Entsorgungstouren auch bei dem erhöhten Verkehrsaufkommen und den dadurch bedingten längeren Fahrzeiten bewältigen.
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Tonnengröße und -art. Eine Mindestanzahl an Leerungen ist nicht vorgeschrieben. 

Die Gewichtsgebühr wird pro Kilogramm Rest- oder Biomüll berechnet. Sollte eine Tonne nicht vollständig geleert werden können, wird nur der Anteil berechnet, der tatsächlich ins Sammelfahrzeug abgekippt wurde. Sollten Sie mehrere Grundstücke besitzen, so erhalten Sie für jedes einen separaten Bescheid. Jede Tonne, die auf dem jeweiligen Grundstück steht, ist unter Angabe der Deckelnummer mit der Anzahl der registrierten Leerungen, dem Abfallgewicht und der hieraus resultierenden Gesamtgebühr aufgelistet.
Die Aufteilung der Gesamtgebühr auf die einzelnen Mietparteien eines Grundstückes erfolgt durch den Hauseigentümer. Er muss daher wissen, welche Tonnen von der jeweiligen Mietpartei genutzt werden. 

Übrigens: Die Mülltonnen können verschlossen zur Leerung bereitgestellt werden. Sie werden am Fahrzeug automatisch geöffnet und sind nach der Leerung wieder verschlossen. Bitte lassen Sie die Schlüssel am Abfuhrtag nicht im Schloss stecken, da dies beim Leerungsvorgang zu Schäden am Schloss führen kann.

Kontakte

Abfallberatung
Telefon: 06021/394-7422
Telefax: 06021/394-901
Abfallberatung@Lra-ab.bayern.de

Müllgebührenstelle/Mülltonnen
Telefon: 06021/394-7444
Telefax: 06021/394-944
Abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Abfallwirtschaft

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