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Aktuelles
Online-Vorträge und Energiesprechstunden in Kooperation mit dem VerbaucherService Bayern
Aktuelle Vorträge finden Sie im Veranstaltungskalender.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Eine gute Übersicht über die staatlichen Förderprogramme ist unter BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und auf den Internetseiten von BAFA und KfW zu finden. chuss.
Weitere Informationen zur Erstberatung finden Sie in der Rubrik "Beratungsangebot".
Beratungsangebot
Monatliche Energieberatung in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern
Wahlweise telefonisch bzw. per Videokonferenz oder im Energieberatungsstützpunkt
Der Landkreis Aschaffenburg bietet in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern monatliche Energiesprechstunden an. Diese finden entweder stationär in den Energieberatungsstützpunkten Bessenbach (ungerader Monat), Heimbuchenthal (monatlich) und Laufach (gerader Monat) oder telefonisch bzw. per Video statt. Die Energieberatungen werden unabhängig und neutral von qualifizierten Energieberatern durchgeführt. Das Angebot ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Die Termine für 2024 stehen hier zum Download bereit.
Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch mit:
- Verbrauchsabrechnungen für Strom und Wärme der letzten 3 Jahre
- Schornsteinfeger-Protokolle, falls vorhanden
- Baupläne des Hauses, in dem Sie wohnen (eventuell auch aussagekräftige Fotos)
- Baupläne, Grundrisspläne beim Neubau, falls bereits vorhanden
Terminvereinbarung
- über den Klimaschutzmanager, Andreas Hoos, Landratsamt Aschaffenburg, Tel.: 06021 394-7030
- oder über die bundesweite kostenfreie Hotline: 0800 809 802 400
Beratung bei Ihnen zu Hause
Sind örtliche Gegebenheiten ausschlaggebend, um Ihre Energiefragen zu klären oder werden Messungen durchgeführt, kommen unsere Energieexpertinnen und -experten zur Beratung zu Ihnen nach Hause. Im Anschluss an den Ortstermin erhalten Sie nach rund vier Wochen einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und relevanten Handlungsempfehlungen.
Folgende Themen stehen Ihnen für einen Vor-Ort-Termin zur Auswahl:
STROM- UND WÄRMEVERBRAUCH
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch und nehmen Ihre Geräteausstattung unter die Lupe. Wir geben Ihnen einfache Tipps, wie Sie effizient Energie einsparen können. Außerdem prüfen wir Ihre Energiekostenabrechnung (Strom, Gas, Heizung).
RICHTIG LÜFTEN UND HEIZEN
Sie wollen Ihre Räume gezielt beheizen und Energie sparen? Damit Kältebrücken sowie mangelnde Feuchtigkeitsabfuhr und Frischluftzufuhr zu keinem ungesunden Wohnklima oder gar Schimmelbildung führen, sagen wir Ihnen, wie Sie sinnvoll heizen und lüften.
(NEUE) HEIZUNG
Wenn Sie wissen wollen, welche neue Heiztechnik für Sie in Frage kommt, dann unterstützen wir Sie. Wir vergleichen systematisch nach Investitions- sowie Betriebskosten und CO2-Emissionen und geben Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Empfehlung.
HEIZUNG OPTIMIEREN
Wir prüfen die Effizienz und Einstellungen von Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen sowie Fernwärmeheizungen und geben Empfehlungen zur Optimierung. Dafür sind zwei Vor-Ort-Termine während der Heizsaison nötig. Die Messungen laufen ein bis zwei Tage.
SOLARWÄRME
Wenn Sie überlegen, eine neue solarthermische Anlage mit oder ohne Heizungsunterstützung zu installieren, beraten wir Sie zu den Möglichkeiten. Arbeitet Ihre solarthermische Anlage effizient? Wir prüfen dies für Sie. Die Analyse kann von Frühjahr bis Herbst durchgeführt werden. Gemessen wird über mindestens drei Tage. Dafür sind zwei Vor-Ort-Termine notwendig.
PHOTOVOLTAIK
Ist eine Photovoltaikanlage für Sie rentabel? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Stromerzeugung zu Hause und erklären, wie Sie mittels einer PV-Anlage Geld sparen und sich ein Stück weit unabhängig von der Energiepreisentwicklung machen können.
GEBÄUDEHÜLLE
In dieser Beratung geht es um Aspekte der energetischen Sanierung wie beispielsweise Dämmung, sommerlicher Hitzeschutz oder den Austausch von Fenstern und Türen. Dabei beraten wir auch zu Fördermitteln, wenn Sie besondere energetische Standards erreichen
Förderung
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beträgt der Eigenanteil maximal 30 Euro.
Terminvereinbarung
- über den Klimaschutzmanager, Andreas Hoos, Landratsamt Aschaffenburg, Tel.: 06021 394-7030
- oder über die bundesweite kostenfreie Hotline: 0800 809 802 400
Förderung
Die Richtlinie zum Landkreisförderprogramm für weiterführende Energieberatungen ist am 31.12.2023 ausgelaufen, eine Fortsetzung des Programms ist aktuell nicht geplant.
Weitere Informationen
- BAFA "Energieberatung für Wohngebäude"
- KFW-Förderprogramm Baubegleitung
- Energieberatersuche - Experten in Ihrer Nähe
Tipps
Solarpotenzialkataster
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich in den meisten Fällen – vorausgesetzt man kann möglichst viel vom selbst erzeugten Strom direkt im Haus verbrauchen. Denn jede Kilowattstunde Solarstrom, die vom Dach kommt und gleich im Haushalt genutzt wird, spart so viel Geld ein wie die gleiche Menge Strom aus dem Netz kostet. Für die Einspeisung des überschüssigen Solarstroms gibt es aktuell rund 8 Cent Einspeisevergütung. Hauseigentümer und Unternehmen im Landkreis Aschaffenburg, die verstärkt auf erneuerbare Energien setzen wollen, können sogar im Solarpotenzialkataster die geplante PV-Anlage mit einem Elektroauto kombinieren – zusätzlich zu den vorhandenen Optionen Batteriespeicher und Solarthermie. Das Solarpotenzialkataster, liefert für die unterschiedlichen Varianten Vergleichszahlen zu Dimensionierung, Erträgen, Kosten, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung. Das Kataster soll auf keinen Fall eine Fachplanung ersetzen und ermöglicht auch keine Einschätzung über die Tragfähigkeit des Daches. Allerdings bietet die übersichtliche Zusammenfassung der eigenen Anlagenkonfiguration eine gute Basis, um vom Installateur ein konkretes Angebot erstellen zu lassen.
Das Solarpotenzialkataster ist abrufbar unter https://www.solare-stadt.de/bayerischer-untermain/Solarpotenzialkataster?s=103
Energieratgeber Wohnen
Der Ratgeber ist ein Gemeinschaftsprojekt der Energieagentur Bayerischer Untermain und den Klimaschutzmanagern des Landkreises Aschaffenburg,
der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg.
Der Energieratgeber Wohnen ist beim Klimaschutzmanager, Herr Andreas Hoos, im Landratsamt (Zimmer-Nr. 3.24) erhältlich und auch in Kürze in den Gemeindeverwaltungen des Landkreises.
Eine Web-Version des Ratgebers steht Ihnen hier zum Download bereit. Reinschauen lohnt sich!
Der Energieausweis - Das Wichtigste im Überblick
Wer benötigt einen Energieausweis?
Die Energieausweis-Pflicht gilt für alle Gebäude, die neu gebaut werden. Der Bauherr oder Eigentümer muss sicherstellen, dass der Planer oder Architekten einen Energieausweis ausstellt. Gleiches gilt auch für Gebäude, die nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) energetisch modernisiert werden. Außerdem wird ein Energieausweis notwendig, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Kauf- oder Mietinteressenten muss eine Kopie des Energieausweises unaufgefordert vorgelegt werden. Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon vor der Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand, brauchen erst dann einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zur Neuvermietung oder zum Verkauf angeboten wird. Die Immobilienanzeige muss dann den Energiekennwert des Energieausweises enthalten.
Wer benötigt keinen Energieausweis?
Keinen Energieausweis benötigt, wer sein Wohneigentum selbst nutzt und nicht verkaufen oder neu vermieten will. Desweiteren sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen. Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre lang gültig. Wer bereits einen Energieausweis für ein Gebäude besitzt, benötigt trotz Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) keine neuen. Nur wenn am Gebäude energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich darin, auf welcher Basis die Energiekennwerte berechnet werden. Dem Verbrauchsausweis liegt der tatsächliche, witterungsbereinigte Endenergieverbrauch (Heizung und Warmwasser) der letzen 3 Jahre zugrunde. Beim Bedarfsausweis werden Endenergie- und Primärenergiebedarf anhand der Gebäudedaten unter standardisierten Bedingungen ermittelt. Welcher Ausweis für ein Gebäude ausgestellt werden muss, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Weitere Informationen:
Entlarven Sie die häuslichen Stromfresser!
Wie viel Strom verbraucht Ihr Computer, DVD-Player oder Fernseher im Standby-Modus? Zieht Ihre Waschmaschine sogar im ausgeschalteten Zustand noch Strom? Wie hoch liegen die jährlichen Stromkosten des Kühlschranks oder der Gefriertruhe im Keller? Welchen Anteil am Stromverbrauch haben Beleuchtung, elektronische Medien oder Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner & Co.
Das Energiesparpaket hilft Ihnen, diese Fragen zu beantworten. Mit dem Energiekostenmonitor können Sie den aktuellen Stromverbrauch und mögliche Einsparpotenziale ermitteln. Das kleine Messgerät - zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät gesteckt - zeigt den Stromverbrauch des Elektrogerätes an und deckt so heimliche Stromfresser auf. Die Energiekosten eines Gerätes erhalten Sie, indem Sie den Strompreis pro kWh in das Messgerät eingeben. Ältere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Das Ermitteln der jährlichen Stromkosten kann eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung sein.
Im Paket sind neben dem Strommessgerät ein Verlängerungskabel mit Ein/Ausschalter sowie eine Bedienungsanleitung mit technischen Hinweisen, Hintergrundinformationen und Tipps zum Errechnen des jährlichen Stromverbrauchs enthalten.
Die Energiesparpakete stehen Ihnen auch kostenlos zur Ausleihe in Rathäusern und Bibliotheken im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Projekte
Informationen folgen.
Kontakte
Klimaschutzmanager
Telefon: 06021/394-7030
Telefax: 06021/394-905
Klimaschutz@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Solarkataster
Solarpotenzialkataster
Hier erhalten Sie Informationen darüber, ob und wie Ihr Dach für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist.