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Aktuelles
Online-Vorträge und Energiesprechstunden in Kooperation mit dem VerbaucherService Bayern
Aktuelle Vorträge finden Sie im Veranstaltungskalender.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Eine gute Übersicht über die stattlichen Förderprogramme ist unter BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und auf den Internetseiten von BAFA und KfW zu finden. Zusätzlich zu den staatlichen Förderangeboten fördert der Landkreis Aschaffenburg weiterführende Energieberatungen für Wohngebäude mit einem Zuschuss.
Zuschuss für weiterführende Energieberatungen bei Hauseigentümern
Neben der kostenfreien Erstberatung per Telefon, Videokonferenz oder stationär in den Energieberatungsstützpunkten des VerbraucherService Bayern fördert das Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg auch weiterführende Energieberatungen.
- Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt den Eigenanteil von 30 Euro bei der Inanspruchnahme der Vor-Ort-Beratung durch Energieberater des VerbraucherService Bayern.
- Der Landkreis Aschaffenburg fördert die Erstellung von Energiekonzepten, die benötigt werden, wenn Hauseigentümer energetische Modernisierungsmaßnahmen, wie z. B. Heizungstausch, Fenstertausch, Dachsanierung oder Dämmung der Gebäudehülle, durchführen möchten. Bezuschusst werden die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiekonzepte, die von zertifizierten Energieberatern erstellt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel 50 Prozent der beim Hauseigentümer anfallenden Honorarkosten, maximal jedoch 150 Euro.
Weitere Informationen zur Erstberatung finden Sie in der Rubrik "Beratungsangebot". Details zum neuen Förderprogramm finden Sie in der Rubrik "Förderung".
Beratungsangebot
In Kooperation mit der Energieberatung des VerbraucherService Bayern
Stationäre Beratung in den Energieberatungsstützpunkten
Wahlweise telefonisch bzw. per Videokonferenz oder im Energieberatungsstützpunkt
Einmal im Monat bietet der VerbraucherService in Bessenbach, Heimbuchenthal, Kahl am Main, Laufach, Mömbris und Schöllkrippen unabhängige und neutrale Energieberatung an. Die Beratung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Die Termine für 2023 stehen hier zum Download bereit.
Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch mit:
- Verbrauchsabrechnungen für Strom und Wärme der letzten 3 Jahre
- Schornsteinfeger-Protokolle, falls vorhanden
- Baupläne des Hauses, in dem Sie wohnen (eventuell auch aussagekräftige Fotos)
- Baupläne, Grundrisspläne beim Neubau, falls bereits vorhanden
Beratung bei Ihnen zu Hause (im Landkreis Aschaffenburg kostenfrei)
Sind örtliche Gegebenheiten ausschlaggebend, um Ihre Energiefragen zu klären oder werden Messungen durchgeführt, kommen unsere Energieexpertinnen und -experten zur Beratung zu Ihnen nach Hause. Im Anschluss an den Ortstermin erhalten Sie nach rund vier Wochen einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und relevanten Handlungsempfehlungen.
Folgende Themen stehen Ihnen für einen Vor-Ort-Termin zur Auswahl:
STROM- UND WÄRMEVERBRAUCH
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihren Strom- und Wärmeverbrauch und nehmen Ihre Geräteausstattung unter die Lupe. Wir geben Ihnen einfache Tipps, wie Sie effizient Energie einsparen können. Außerdem prüfen wir Ihre Energiekostenabrechnung (Strom, Gas, Heizung).
RICHTIG LÜFTEN UND HEIZEN
Sie wollen Ihre Räume gezielt beheizen und Energie sparen? Damit Kältebrücken sowie mangelnde Feuchtigkeitsabfuhr und Frischluftzufuhr zu keinem ungesunden Wohnklima oder gar Schimmelbildung führen, sagen wir Ihnen, wie Sie sinnvoll heizen und lüften.
(NEUE) HEIZUNG
Wenn Sie wissen wollen, welche neue Heiztechnik für Sie in Frage kommt, dann unterstützen wir Sie. Wir vergleichen systematisch nach Investitions- sowie Betriebskosten und CO2-Emissionen und geben Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Empfehlung.
HEIZUNG OPTIMIEREN
Wir prüfen die Effizienz und Einstellungen von Öl- und Gasheizungen, Wärmepumpen sowie Fernwärmeheizungen und geben Empfehlungen zur Optimierung. Dafür sind zwei Vor-Ort-Termine während der Heizsaison nötig. Die Messungen laufen ein bis zwei Tage.
SOLARWÄRME
Wenn Sie überlegen, eine neue solarthermische Anlage mit oder ohne Heizungsunterstützung zu installieren, beraten wir Sie zu den Möglichkeiten. Arbeitet Ihre solarthermische Anlage effizient? Wir prüfen dies für Sie. Die Analyse kann von Frühjahr bis Herbst durchgeführt werden. Gemessen wird über mindestens drei Tage. Dafür sind zwei Vor-Ort-Termine notwendig.
PHOTOVOLTAIK
Ist eine Photovoltaikanlage für Sie rentabel? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Stromerzeugung zu Hause und erklären, wie Sie mittels einer PV-Anlage Geld sparen und sich ein Stück weit unabhängig von der Energiepreisentwicklung machen können.
GEBÄUDEHÜLLE
In dieser Beratung geht es um Aspekte der energetischen Sanierung wie beispielsweise Dämmung, sommerlicher Hitzeschutz oder den Austausch von Fenstern und Türen. Dabei beraten wir auch zu Fördermitteln, wenn Sie besondere energetische Standards erreichen
Förderung
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beträgt der Eigenanteil maximal 30 Euro. Diesen Eigenanteil übernimmt der Landkreis Aschaffenburg, so dass der Landkreisbürger das komplette Energieberatungsangebot des VerbraucherService Bayern zum Nulltarif erhält (siehe auch Punkt "Förderung" weiter unten).
Terminvereinbarung
- über den Klimaschutzmanager, Andreas Hoos, Landratsamt Aschaffenburg, Tel.: 06021 394-313
- oder über die bundesweite kostenfreie Hotline: 0800 809 802 400
Förderung
Landkreisförderprogramm für Energieberatung
Um Hauseigentümer dabei zu unterstützen, Energie effizienter einzusetzen, Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, fördert der Landkreis Aschaffenburg ab dem 1. Januar 2021 dahingehende folgende Beratungsleistungen:
Beratung bei Ihnen zu Hause über das Angebot des VerbraucherService Bayern (siehe oben)
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beträgt der Eigenanteil bei diesem Beratungsangebot maximal 30 Euro. Diesen Eigenanteil übernimmt der Landkreis Aschaffenburg, so dass Sie als Landkreisbürger das komplette Energieberatungsangebot des VerbraucherService Bayern zum Nulltarif erhalten. Hierfür muss auch kein Förderantrag gestellt werden.
Zuschüsse mit Förderantrag gibt es für folgende Beratungsleistungen:
1. BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, Mein Sanierungsfahrplan, individueller Sanierungsfahrplan iSFP)
Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte "Energieberatung für Wohngebäude" (Vor-Ort-Beratung, Mein Sanierungsfahrplan, individueller Sanierungsfahrplan iSFP), die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bietet, wird vom Landkreis Aschaffenburg mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel 50 Prozent des beim Hauseigentümer verbleibenden Eigenanteils, jedoch maximal 150 Euro.
Achtung:
Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ wurde dahingehend geändert, dass Fördermittel vom Bund nicht mehr mit anderen Zuschüssen kombiniert werden dürfen. Sie gilt ab 1. Juli 2023. Daher kann der Landkreis Aschaffenburg ab diesem Zeitpunkt den Zuschuss von 150 € auf die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplanes nur noch denjenigen Antragstellern gewähren, die den Individuellen Sanierungsfahrplan vor dem 01.07.2023 in Auftrag gegeben haben und der Energieberater die diesbezügliche Förderung vor dem 01.07.2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt hat. Der entsprechende Nachweis ist durch den Energieberater bzw. Antragsteller (Antrag auf Förderung einer Energieberatung) zu erbringen. Der Zuschuss für den individuellen Sanierungsfahrplan kann dann nach der alten, bis 30.06.2023 gültigen Bundesrichtlinie gewährt werden, auch wenn der Sanierungsfahrplan erst nach dem 01.07.2023 erstellt und in Rechnung gestellt wird.
2. Fachplanung und Baubegleitung
Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) fördert die KfW und das BAFA im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen im Neubau und Bestand die notwendige Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderquote beträgt 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Der Landkreis Aschaffenburg bezuschusst die Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich zur KfW- bzw. BAFA-Förderung gemäß den Vorgaben der BEG-Richtlinie bezüglich der Kumulierung und Kombination von Förderprogrammen mit maximal 150 Euro.
3. Erstellung eines Energiekonzepts durch einen zertifizierten Energieberater (z. B. Heizlastberechnung)
Der Landkreis Aschaffenburg fördert Energiekonzepte für Neubauten und für Modernisierungsmaßnahmen im Bestand (z. B. Heizlastberechnung, Lüftungskonzept, Energiekonzept für eine Maßnahme ohne Erstellung eines Sanierungsfahrplans usw.) mit einem Zuschuss von 150 Euro, wenn die Erstellung durch einen qualifizierten Energieberater erfolgt.
Antragstellung, Nachweise, Auszahlung
Für die unter Punkt 1. bis 3. genannten Beratungsleistungen ist der Förderantrag mit Hilfe eines bereitgestellten Formulars zu stellen.
Achtung:
Die Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ wurde dahingehend geändert, dass Fördermittel vom Bund nicht mehr mit anderen Zuschüssen kombiniert werden dürfen. Sie gilt ab 1. Juli 2023. Daher kann der Landkreis Aschaffenburg ab diesem Zeitpunkt den Zuschuss von 150 € auf die Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplanes nur noch denjenigen Antragstellern gewähren, die den Individuellen Sanierungsfahrplan vor dem 01.07.2023 in Auftrag gegeben haben und der Energieberater die diesbezügliche Förderung vor dem 01.07.2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt hat. Der entsprechende Nachweis dafür ist das Dokument "Antrag auf Förderung einer Energieberatung BAFA". Dieses Dokument muss dem Antrag beigelegt werden. Der Zuschuss für den iIndividuellen Sanierungsfahrplan kann dann nach der alten, bis 30.06.2023 gültigen Bundesrichtlinie gewährt werden, auch wenn der Sanierungsfahrplan erst nach dem 01.07.2023 erstellt und in Rechnung gestellt wird.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Das Formular kann auch als Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen werden. Sie können es dann per Hand ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Unterlagen per Post oder per E-Mail versenden oder persönlich im Landratsamt abgeben.
Der Zuschuss wird ausbezahlt, wenn der Antragsteller zusammen mit dem ausgefüllten Formular die zugehörige Rechnung und die entsprechenden Nachweise über die Beratungsleistung sowie gegebenenfalls die Zertifizierung des Energieberaters einreicht. Nach erfolgter Prüfung und positivem Bescheid erhält der Antragsteller ein Bewilligunsschreiben per Post zugeschickt.
Vorzulegende Nachweise:
für 1. BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP))
Gilt nur noch für Anträge, bei denen der Energieberater beim BAFA den Antrag auf Förderung der Energieberatung vor dem 01.07.2023 gestellt hat!
- Verwendungsnachweiserklärung BAFA
- Antrag auf Förderung einer Energieberatung BAFA (= Nachweis, dass der Energieberater vor dem 01.07.2023 den Antrag beim BAFA gestellt hat)
- zugehörige Rechnung
für 2. Fachplanung und Baubegleitung (KfW bzw. BAFA)
- Bestätigung nach Durchführung/Technischer Projektnachweis (KfW bzw. BAFA)
- zugehörige Rechnung
für 3. Erstellung eines Energiekonzepts durch einen zertifizierten Energieberater
- Energiekonzept bzw. Heizlastberechnung bzw. Lüftungskonzept, usw.
- zugehörige Rechnung
Achtung:
Die vom Landkreis Aschaffenburg bereitgestellten Fördermittel für weiterführdende Energieberatungen sind für das Jahr 2023 erschöpft. Anträge können rückwirkend - wie gewohnt mit dem Online-Formular - im Jahr 2024 gestellt werden, wenn der Fördertopf wieder gefüllt ist.
Die aktuelle Richtlinie zum Landkreisförderprogramm für weiterführende Energieberatungen können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen
- BAFA "Energieberatung für Wohngebäude"
- KFW-Förderprogramm Baubegleitung
- Energieberatersuche - Experten in Ihrer Nähe
Tipps
Solarpotenzialkataster
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt sich in den meisten Fällen – vorausgesetzt man kann möglichst viel vom selbst erzeugten Strom direkt im Haus verbrauchen. Denn jede Kilowattstunde Solarstrom, die vom Dach kommt und gleich im Haushalt genutzt wird, spart so viel Geld ein wie die gleiche Menge Strom aus dem Netz kostet. Für die Einspeisung des überschüssigen Solarstroms gibt es aktuell rund 8 Cent Einspeisevergütung. Hauseigentümer und Unternehmen im Landkreis Aschaffenburg, die verstärkt auf erneuerbare Energien setzen wollen, können sogar im Solarpotenzialkataster die geplante PV-Anlage mit einem Elektroauto kombinieren – zusätzlich zu den vorhandenen Optionen Batteriespeicher und Solarthermie. Das Solarpotenzialkataster, liefert für die unterschiedlichen Varianten Vergleichszahlen zu Dimensionierung, Erträgen, Kosten, Wirtschaftlichkeit und Finanzierung. Das Kataster soll auf keinen Fall eine Fachplanung ersetzen und ermöglicht auch keine Einschätzung über die Tragfähigkeit des Daches. Allerdings bietet die übersichtliche Zusammenfassung der eigenen Anlagenkonfiguration eine gute Basis, um vom Installateur ein konkretes Angebot erstellen zu lassen.
Das Solarpotenzialkataster ist abrufbar unter https://www.solare-stadt.de/bayerischer-untermain/Solarpotenzialkataster?s=103
Energieratgeber Wohnen
Der Ratgeber ist ein Gemeinschaftsprojekt der Energieagentur Bayerischer Untermain und den Klimaschutzmanagern des Landkreises Aschaffenburg,
der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg.
Der Energieratgeber Wohnen ist beim Klimaschutzmanager, Herr Andreas Hoos, im Landratsamt (Zimmer-Nr. 3.24) erhältlich und auch in Kürze in den Gemeindeverwaltungen des Landkreises.
Eine Web-Version des Ratgebers steht Ihnen hier zum Download bereit. Reinschauen lohnt sich!
Der Energieausweis - Das Wichtigste im Überblick
Wer benötigt einen Energieausweis?
Die Energieausweis-Pflicht gilt für alle Gebäude, die neu gebaut werden. Der Bauherr oder Eigentümer muss sicherstellen, dass der Planer oder Architekten einen Energieausweis ausstellt. Gleiches gilt auch für Gebäude, die nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) energetisch modernisiert werden. Außerdem wird ein Energieausweis notwendig, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird. Kauf- oder Mietinteressenten muss eine Kopie des Energieausweises unaufgefordert vorgelegt werden. Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon vor der Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand, brauchen erst dann einen Energieausweis, wenn das Mietverhältnis endet und die Immobilie zur Neuvermietung oder zum Verkauf angeboten wird. Die Immobilienanzeige muss dann den Energiekennwert des Energieausweises enthalten.
Wer benötigt keinen Energieausweis?
Keinen Energieausweis benötigt, wer sein Wohneigentum selbst nutzt und nicht verkaufen oder neu vermieten will. Desweiteren sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen. Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre lang gültig. Wer bereits einen Energieausweis für ein Gebäude besitzt, benötigt trotz Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) keine neuen. Nur wenn am Gebäude energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Diese unterscheiden sich darin, auf welcher Basis die Energiekennwerte berechnet werden. Dem Verbrauchsausweis liegt der tatsächliche, witterungsbereinigte Endenergieverbrauch (Heizung und Warmwasser) der letzen 3 Jahre zugrunde. Beim Bedarfsausweis werden Endenergie- und Primärenergiebedarf anhand der Gebäudedaten unter standardisierten Bedingungen ermittelt. Welcher Ausweis für ein Gebäude ausgestellt werden muss, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Weitere Informationen:
Entlarven Sie die häuslichen Stromfresser!
Wie viel Strom verbraucht Ihr Computer, DVD-Player oder Fernseher im Standby-Modus? Zieht Ihre Waschmaschine sogar im ausgeschalteten Zustand noch Strom? Wie hoch liegen die jährlichen Stromkosten des Kühlschranks oder der Gefriertruhe im Keller? Welchen Anteil am Stromverbrauch haben Beleuchtung, elektronische Medien oder Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner & Co.
Das Energiesparpaket hilft Ihnen, diese Fragen zu beantworten. Mit dem Energiekostenmonitor können Sie den aktuellen Stromverbrauch und mögliche Einsparpotenziale ermitteln. Das kleine Messgerät - zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät gesteckt - zeigt den Stromverbrauch des Elektrogerätes an und deckt so heimliche Stromfresser auf. Die Energiekosten eines Gerätes erhalten Sie, indem Sie den Strompreis pro kWh in das Messgerät eingeben. Ältere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Das Ermitteln der jährlichen Stromkosten kann eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung sein.
Im Paket sind neben dem Strommessgerät ein Verlängerungskabel mit Ein/Ausschalter sowie eine Bedienungsanleitung mit technischen Hinweisen, Hintergrundinformationen und Tipps zum Errechnen des jährlichen Stromverbrauchs enthalten.
Die Energiesparpakete stehen Ihnen auch kostenlos zur Ausleihe in Rathäusern und Bibliotheken im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Projekte
Informationen folgen.
Kontakte
Klimaschutzmanager
Telefon: 06021/394-313
Telefax: 06021/394-905
Klimaschutz@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Solarkataster
Solarpotenzialkataster
Hier erhalten Sie Informationen darüber, ob und wie Ihr Dach für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist.