Staatliches Abfallrecht
Das Landratsamt Aschaffenburg ist als untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz und der weiteren Vorschriften zuständig. Zu diesen Aufgaben zählen unter anderem:
- Entgegennahme der Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen (§ 53 KrWG)
- Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
- Entgegennahme der Anzeige einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung (§ 18 KrWG)
- Entgegennahme und Überprüfung der Genehmigungskonformität von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten
- Überwachung der Einhaltung der Nachweis- und Registerpflichten bei gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
- Erteilung und Änderungen von Abfallerzeugernummern
- Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen
- Prüfung von Abfallentsorgungsmaßnahmen
- Abfallrechtliche Betriebsprüfungen (Abfallerzeuger, Entsorger)
- Amtshandlungen bei illegalen Abfallablagerungen
Kontakte
Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Mehrwegangebote
Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).
Illegale Sammlungen
Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.