Staatliches Abfallrecht

Das Landratsamt Aschaffenburg ist als untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz und der weiteren Vorschriften zuständig. Zu diesen Aufgaben zählen unter anderem:

  • Entgegennahme der Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen (§ 53 KrWG)
  • Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
  • Entgegennahme der Anzeige einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung (§ 18 KrWG)
  • Entgegennahme und Überprüfung der Genehmigungskonformität von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten
  • Überwachung der Einhaltung der Nachweis- und Registerpflichten bei gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
  • Erteilung und Änderungen von Abfallerzeugernummern
  • Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen
  • Prüfung von Abfallentsorgungsmaßnahmen
  • Abfallrechtliche Betriebsprüfungen (Abfallerzeuger, Entsorger)
  • Amtshandlungen bei illegalen Abfallablagerungen

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Staatliches Abfallrecht

Erklärfilm

Alle Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg können die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert erfahren Sie im Film.

Erklärfilm

Film

1 Jahr ohne Müllabfuhr
... ist Thema des Films. Dank einem effizienten Abfalltrennsystem bleibt unsere Umwelt sauber und wir können gesund leben.

1 Jahr ohne Müllabfuhr