Abfallerzeugernummer

Abfallerzeugernummer beantragen, ändern oder löschen

Gemäß der Nachweisverordnung müssen gewerbliche Abfallerzeuger, die ihre gefährlichen Abfälle entsorgen wollen, eine Abfallerzeugernummer beantragen.

Eine Abfallerzeugernummer können Sie bequem über unser Onlineformular beantragen. Dieses finden Sie unten in der Rubrik FORMULARE.

Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen, dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-7160
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Staatliches Abfallrecht

Mehrwegangebote

Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).

Mehrwegangebotspflicht

Illegale Sammlungen

Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.

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