Abfalltransport

Der Transport von Abfällen, beispielsweise von Bauschutt, Gartenabfälle oder Altpapier, gehört bei vielen Betrieben zur täglichen Arbeit.

Wichtig ist hierbei, dass die Betriebe, egal ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle transportiert werden sollen, dem Landkreis Aschaffenburg eine entsprechende Anzeige nach § 53 KrWG oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorlegen.

Besonders beim Transport von gefährlichen Abfällen müssen entsprechende Unterlagen mitgeführt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Punkten.

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Staatliches Abfallrecht

Erklärfilm

Alle Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg können die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert erfahren Sie im Film.

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Film

1 Jahr ohne Müllabfuhr
... ist Thema des Films. Dank einem effizienten Abfalltrennsystem bleibt unsere Umwelt sauber und wir können gesund leben.

1 Jahr ohne Müllabfuhr