Einbau von Recycling-Baustoff
Zum 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, die bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält. Mineralische Ersatzbaustoffe sind z.B. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken und Aschen. Ab dem genannten Zeitpunkt haben Sie bei der Herstellung und beim Einbau der o.g. Stoffe die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung unmittelbar zu beachten.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Kontakte
Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Mehrwegangebote
Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).
Illegale Sammlungen
Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.