Einbau von Recycling-Baustoff

 

Zum 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft, die bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe enthält. Mineralische Ersatzbaustoffe sind z.B. Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter sowie Schlacken und Aschen. Ab dem genannten Zeitpunkt haben Sie bei der Herstellung und beim Einbau der o.g. Stoffe die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung unmittelbar zu beachten.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt  und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

 

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-7160
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

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Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).

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Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.

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