Einbau von Recycling-Baustoff

Sollen Recyclingbaustoffe wie z. B. aufbereiteter Bauschutt in Wegen oder als Unterbau eingebaut werden sind umweltrechtliche Anforderungen zu beachten. So ist z. B. in Wasserschutzgebieten ein Einbau unzulässig.

Welche weiteren Anforderungen an den Einbau von Recyclingbaustoffen zu stellen sind kann in den Texten, die im Unterpunkt Veröffentlichungen/ Links hinterlegt sind, nachgelesen werden.

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Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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Erklärfilm

Alle Eigentümer oder Mieter eines Anwesens im Landkreis Aschaffenburg können die Wertstoff– und Sperrmüllabfuhr auf Abruf beliebig oft in Anspruch nehmen. Wie das funktioniert erfahren Sie im Film.

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1 Jahr ohne Müllabfuhr
... ist Thema des Films. Dank einem effizienten Abfalltrennsystem bleibt unsere Umwelt sauber und wir können gesund leben.

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