gemeinnützige/gewerbliche Sammlungen

Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen (§ 18 KrWG)

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen sind seit dem 01.06.2012 spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen einer gewerblichen bzw. gemeinnützigen Sammlung, die im Landkreis Aschaffenburg durchgeführt werden soll, ist das Landratsamt Aschaffenburg.
Gemeinnützige und gewerbliche Sammler erhalten dort Informationen über die im Rahmen der Anzeige vorzulegenden Unterlagen.

 

Illegale Sammlung von Abfällen

Derzeit finden Sie in Ihrem Briefkasten eventuell einen Flyer, der eine „Ungarische Sammlung“ von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigt. Diese Sammlung ist illegal!

Private Firmen dürfen Wertstoffe/Abfälle nur dann sammeln, wenn sie ihre Sammlung beim Landratsamt angezeigt und dabei die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung nachgewiesen haben. Ist die Sammlung nicht angezeigt, ist sie nicht legal. Generell untersagt sind zudem Sammlungen von gefährlichen Abfällen (Batterien, Elektrogeräte, Fahrzeuge etc.).

Bitte stellen Sie bei illegalen Sammlungen keinesfalls Wertstoffe bereit, denn häufig werden nur die aus Sicht der Sammler lohnenswerten Gegenstände abgeholt und der Rest Ihrer Abfälle bleibt entweder stehen oder wird im schlechtesten Fall später auf Parkplätzen oder in der freien Natur entsorgt. Neben den dadurch entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sammler die vermeintlich wohltätige Aktion dazu nutzen, Anwesen und deren Umgebung auszuspionieren.

Beauftragen Sie in Ihrem eigenen Interesse besser die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr des Landkreises.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten 7-10 des Abfallkalenders.

Bei Zweifeln, ob eine angekündigte Sammlung legal ist, kann das Landratsamt Auskunft geben (abfallrecht@lra-ab.bayern.de).

Bitte bedenken Sie: 

  • Sie als Bereitstellerin oder Bereitsteller der Abfälle können zur Verantwortung gezogen werden, wenn Ihre Abfälle vom Sammler anschließend illegal entsorgt werden!
  • Nur die bei den Landkreissammlungen erfassten Wertstoffe kommen dem Müllgebührenhaushalt und damit Ihnen als Bürgerin und Bürger zugute.

Kontakte

Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-7160
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Staatliches Abfallrecht

Illegale Sammlungen

Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.

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Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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