Wilde Müllablagerung
Trotz des stetig wachsenden Umweltbewusstseins in der Bevölkerung kommt es leider auch heute noch viel zu häufig vor, dass sich Einzelne ihrer Abfälle durch widerrechtliches Ablagern in der freien Landschaft entledigen. Dieses Verhalten verursacht nicht nur Beeinträchtigungen der Umwelt, sondern auch einen nicht zu unterschätzenden volkswirtschaftlichen Schaden durch die entstehenden Entsorgungskosten, die durch die öffentliche Hand und somit von jedem Steuer- bzw. Gebührenzahler aufgebracht werden müssen.
In vielen Fällen kann ein Verantwortlicher nicht ermittelt werden. Das hat zur Folge, dass die illegalen Abfallablagerungen vom Landratsamt auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt und entsorgt werden müssen. Es sollte daher im Interesse jedes einzelnen Bürgers sein, diesen Taten entgegenzuwirken und diese zur Anzeige zu bringen. Nicht zuletzt trägt Ihre Mithilfe dazu bei, dass solche Taten verfolgt und die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.
Direkter Ansprechpartner ist in diesen Fällen die Polizei. Wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Aschaffenburg (Tel. 06021 857-0, Fax 06021 857-2009) bzw. an die Polizeiinspektion Alzenau (Tel. 06023 944-0, Fax 06023 944-169).
Sie können Ihre Beobachtungen auch dem Staatlichen Abfallrecht des Landkreises Aschaffenburg mitteilen.
Wichtig ist hierbei immer, dass Sie die Abfälle genau beschreiben und möglichst genaue Angaben über den Ort und evtl. Zeitpunkt der Ablagerung machen. Auch der Zufahrtsweg zum Ablagerungsort ist wichtig.
Kontakte
Staatliches Abfallrecht
Telefon: 06021/394-205
Telefax: 06021/394-905
Abfallrecht@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Mehrwegangebote
Seit 1. Jan. 2023 gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe (§§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes - VerpackG).
Illegale Sammlungen
Was Sie über Flyer von Firmen, die Sammlungen von Wertstoffen wie Altmetall, Kleidung oder Elektrogeräten ankündigen wissen sollten.