Eigenständige IED-Anlagen

Um im Einklang mit dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip die Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen, wurde auf europäischer Ebene ein allgemeiner Rahmen für die Kontrolle der wichtigsten Industrietätigkeiten aufgestellt, der vorzugsweise Eingriffe an der Quelle vorsieht.

Die rechtliche Basis für die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ist die Richtlinie 2010/75/EU, die Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie). Diesbezüglich relevante Tätigkeiten in den betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) sind in Anhang I dieser Richtlinie aufgelistet. Ziel des integrierten Konzepts ist es Emissionen in Luft, Wasser und Boden soweit wie möglich zu vermeiden und, wo dies nicht möglich ist, zu vermindern. Damit soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Formalien für Genehmigungsverfahren für umweltrelevante Industrieanlagen auf europäischer Ebene zu harmonisieren.

Das Landratsamt Aschaffenburg hat auf Grundlage des Überwachungsplans der Regierung von Unterfranken ein Überwachungsprogramm für alle im Landkreis Aschaffenburg betroffenen eigenständigen Abwasseranlagen erstellt.

 

Gesetzliche Grundlage:

Richtlinie 2010/75/EU Industrieemissionen

 

Überwachung:

  1. Überwachungsprogramm für den Bereich eigenständiger Abwasserbehandlungsanlagen
  2. Anlage 1 zum Überwachungsprogramm - Zusammenstellung der zu überwachenden Anlagen
  3. Anlage 2 Überwachungsturnus Abwasserbehandlungsanlage Heraeus
  4. Anlage 2 Überwachungsturnus der Deponiesickerwasseranlage

 

Überwachungsberichte:

Überwachungsbericht Deponiesickerwasserbehandlungsanlage Stockstadt

Überwachungsbericht Abwasserbehandlungsanlage Firma Heraeus Kleinostheim

 

 

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