Digitaler Bauantrag

Der digitale Bauantrag im Landratsamt Aschaffenburg

Das Landratsamt Aschaffenburg bietet seit 01.07.2022 den „Digitalen Bauantrag“ an. Es besteht damit als erweiterte Serviceleistung die Möglichkeit Bauanträge digital einzureichen.

 

Hier finden Sie die entsprechenden Links zu den digitalen Anträgen.
 

Wie funktioniert der digitale Bauantrag?

Die Eingabe von Bauanträgen erfolgt mittels intelligenter elektronischer Formulare, sogenannter „Online-Assistenten“. Diese begleiten den Anwender beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und Hochladen der bereits digital erstellten Pläne. Die Funktion begünstigt die Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen.

Wichtig:
Die Eingabe erfolgt ausschließlich über die Online-Assistenten, eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist unwirksam. Können die Online-Assistenten von Ihnen nicht verwendet werden, sind die Anträge weiterhin in Papierform einzureichen.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung für die Eingabe ist eine sog. Bayern-ID, die von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern einmalig über das Bayern-Portal beantragt werden muss. Mit der Bayern-ID kann der Entwurfsverfasser, vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift, Anträge und Unterlagen einreichen bzw. signieren. Damit verbunden ist es nicht möglich, ohne vorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser einen digitalen Antrag zu stellen.

Die Anmeldung bei der Bayern-ID erfolgt über Benutzername und Passwort.

Zusätzlich zu der Bayern-ID mit Benutzername und Passwort muss eine Authentifizierung erfolgen. Diese kann mit dem elektronischen Personalausweis oder der Erstellung eines Elster-Zertifikats erfolgen.

Die Erstellung des Elster-Zertifikats erfolgt über die Seite https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

Nach Durchführung der Registrierung erhalten Sie die benötigte Elster-Zertifikatsdatei.

Nähere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie unter https://freistaat.bayern/hilfe

Hinweise:

  • Eine Neuregistrierung mit dem authega-Zertifikat ist nicht mehr möglich. Hierfür steht ab sofort das sogenannte Elster-Zertifikat zur Verfügung, das bereits für die elektronische Einkommenssteuereinreichung verwendet wird.
  • Bestehende authega-Zertifikate können weiterhin zur Authentifizierung benutzt werden.
  • Sollten Sie bereits eine Elster-Zertifikatsdatei besitzen, können Sie diese für die Authentifizierung heranziehen und müssen keine neue Zertifikatsdatei beantragen
  • Die neue Registrierungsmöglichkeit mit dem persönlichen ELSTER-Zertifikat bei der BayernID ist nicht zu verwechseln mit dem künftigen Unternehmenskonto, das ebenfalls auf der ELSTER-Technologie basiert. Eine Authentifizierung mit dem Unternehmenskonto kann beim Digitalen Bauantrag erst mit Produktivsetzung der überarbeiteten Online-Assistenten angeboten werden, die für das 1. Quartal 2023 vorgesehen ist.

 

Welche Dateiformate sind zulässig?

Dateien sind im PDF-Format (Portable Document Format) einzureichen. Andere Dateiformate sowie Dateianlagen sind unzulässig. Auf Sicherheitseinstellungen und Schreibschutz ist zu verzichten.

Lageplan und Bauzeichnungen sind - zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabes - auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftenden Maßstabsleiste zu versehen, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.

Abschließend sollten sämtliche PDF-Dateien möglichst genau und derart benannt werden, dass der Dateiname einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulässt (z. B. „Grundriss EG, Stand 01.03.2022“).

Geänderte Zuständigkeit in der Antragstellung

Mit der Einführung des neuen digitalen Bauantrags tritt ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung für Bauanträge, Vorbescheidsanträge und Abgrabungsanträge ein. Digitale und papiergebundene Anträge sind demnach künftig nicht mehr über die Gemeinden, sondern direkt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg zu stellen.

Die Gemeinden bleiben weiterhin Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden nach Eingang des Antrags bei der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich informiert und am Verfahren beteiligt. Die Kommunen erhalten mit der digitalen Beteiligung die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu entscheiden. Gleichzeitig erfolgt durch das Landratsamt die Fachstellenbeteiligung und die Prüfung der Unterlagen.

Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren und zur Erteilung isolierter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind ebenfalls beim Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese werden umgehend und ohne weitere Prüfung direkt an die Gemeinden weitergeleitet.

Der neue Verfahrensablauf

Nach Eingang des Bauantrages wird dieser von der unteren Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Erst wenn die Vollständigkeit der bauplanungsrechtlich relevanten Unterlagen festgestellt wurde, erfolgt eine Weiterleitung des Antrages an die Gemeinden zur Prüfung und Stellungnahme. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bleibt weiterhin in der Regel zwingende Voraussetzung zur Genehmigung.

Bei Anträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt eine umgehende Weiterleitung an die Gemeinden von der unteren Bauaufsichtsbehörde. Eine Prüfung erfolgt nicht, da diese beiden Verfahren dem gemeindlichen Zuständigkeitsbereich unterfallen, unabhängig davon, ob sie digital oder in Papierform eingereicht werden.

Wie funktioniert künftig die Unterzeichnung von Antragsunterlagen?

Sämtliche Bauvorlagen in Papierform sind wie bisher von Bauherrn und Entwurfsverfasser unterzeichnet einzureichen. Bei der digitalen Einreichung gibt es allerdings grundlegende Änderungen.

Den digitalen Bauantrag kann gemäß der DBauV nur der Entwurfsverfasser digital unterzeichnen. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt.

Ein Fachplaner (z. B. Brandschutzplaner) hat die von ihm gefertigten Unterlagen nicht zu unterzeichnen. Die Unterlagen müssen allerdings die Person des Fachplaners erkennen lassen.

Eine Nachbarbeteiligung hat weiterhin zu erfolgen. Im digitalen Bauantragsformular (Online-Assistent) ist anzugeben, ob eine Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben vorliegt. Den Nachbarn, bei welchen im Online-Assistenten „Unterschrift liegt nicht vor“ angegeben wurde, wird eine Ausfertigung des Bescheids zugestellt.

Eine Ausnahme hierzu ist der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen. In diesem Fall sind die Pläne inklusive der geleisteten Nachbarunterschriften digital (= in eingescannter Form) vorzulegen. Werden die unterschriebenen Pläne nicht bereits bei Antragstellung mit hochgeladen, werden diese im Verfahren seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde nachgefordert, was in der Regel eine verlängerte Verfahrensdauer zur Folge hat.

Wichtiger Hinweis zu Falschangaben:
Falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften stellen - unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig gemacht wurden - regelmäßig Ordnungswidrigkeiten dar, die gemäß Art. 79 BayBO mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000,00 € geahndet werden können. Ferner steht allen Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde, da das Landratsamt aufgrund von Falschangaben vom Vorliegen der entsprechenden Unterschriften ausgegangen ist, eine Klagefrist von einem Jahr anstelle eines Monats zu. Die Genehmigung kann in derartigen Fällen auch noch lange Zeit nach Baubeginn angefochten werden.

Wie werden Unterlagen nachgefordert bzw. Nachforderungen eingereicht?

Fehlende Unterlagen bzw. Nachbesserungen werden in Papierform angefordert bzw. nach Einverständniserklärung per E-Mail.

Nachforderungen sind über den Nachreichassistent einzureichen. Nach erfolgreichem Login mit der BayernID (Elster-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion) können Sie die angeforderten Unterlagen nachreichen. Hierfür halten Sie bitte das Aktenzeichen des Antrags sowie die Bezeichnung des Vorhabens bereit. Sodann können Sie die Dateien zum Nachreichen hochladen. 

Sie erhalten nach Versand der Unterlagen eine Eingangsbestätigung in Ihr BayernID Postfach.

Auch bitten wir aus Datenschutzgründen auf die Übersendung von nachgeforderten Unterlagen per E-Mail zu verzichten.

Wie werden Anzeigen zum Baubeginn, Anzeigen zur Nutzungsaufnahme und bautechnische Nachweise eingereicht?

Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Sind nach § 1 Abs. 3 BauVorlV öffentlich bekannt gemachte Vordrucke zu verwenden, erfolgt die Abgabe als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals. Im Übrigen müssen Bauvorlagen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.

Wie erhalte ich meine Baugenehmigung?

Für die Baugenehmigung besteht rechtlich auch im Falle der digitalen Antragstellung weiterhin das Schriftformerfordernis. Aus diesem Grund wird die Baugenehmigung unabhängig von der Art der Einreichung mit den zugehörigen Bauvorlagen durch das Landratsamt ausgefertigt und in Papierform dem Bauherrn zugestellt. Sofern eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Digitalisierung Seitens der Gesetzgebung erfolgt, wird das Verfahren entsprechend angepasst.

Entstehen durch die Nutzung des digitalen Angebots zusätzliche Kosten?

Die Nutzung des Bayernportals und der Online-Assistenten ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung.
Für das Baugenehmigungsverfahren selbst werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Im Falle der digitalen Antragstellung werden die Kosten für den Druck der übersendeten Genehmigungsunterlagen im Rahmen der Erteilung des Bescheids als Auslagen veranschlagt.

Kontakte

Bauaufsicht
Telefon: 06021/394-3330
Telefax: 06021/394-923
Bauaufsicht@Lra-ab.bayern.de

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