Denkmalschutz

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Baudenkmäler können bauliche Anlagen aller Art sein, wie Burgen, Schlösser, Kirchen, Stadtmauern, Bürgerhäuser, Scheunen, Brücken, Industrieanlagen, Flurkreuze, Bildstöcke, Grenzsteine als auch historische Gartenanlagen, technische Denkmäler, historische Ausstattungsstücke und bewegliche Denkmäler. Zu den Denkmälern zählen auch Ensembles, also eine Gruppe von Gebäuden, die ein historisches Orts-, Platz- oder Straßenbild darstellen. Als Bodendenkmäler werden bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder einmal befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen, bezeichnet.


Alle bisher bekannten Denkmäler sind in Verzeichnisse eingetragen. Da diese Denkmallisten nur nachrichtlichen und keinen abschließenden Charakter haben, können auch noch nicht eingetragene Objekte Denkmaleigenschaft besitzen.

In der Bayerischen Denkmalliste sind für das Gebiet des Landkreises Aschaffenburg derzeit rund 1.325 Bau- und Bodendenkmäler eingetragen, die in der 
Online-Version zu finden sind.

Auf in der Denkmalliste verzeichneten Bodendenkmälern ist der Einsatz technischer Ortungsgeräte, die geeignet sind, Denkmäler im Erdreich aufzufinden, verboten. Eine Erlaubnis kann nur für berechtigte berufliche Zwecke erteilt werden.

Nach dem Denkmalschutzgesetz sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und
vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist. Wer Eigentümer eines Baudenkmals ist, trägt damit Verantwortung auch für die Allgemeinheit.

Der diesjährige Tag des offenen Denkmals findet am Sonntag, dem 08. September 2024 unter dem von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz herausgegebenem Motto:

„Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“

statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unter: http://www.tag-des-offenen-denkmals.de/

Das Landratsamt Aschaffenburg hofft für 2024 wieder auf viel Engagement, gute Ideen und auch auf die Bereitschaft von Gebäudeeigentümern an diesem Aktionstag teilzunehmen.

Damit alle Veranstaltungen in den Veröffentlichungen des Landkreises Aschaffenburg berücksichtigt werden können, bitten wir um Meldung der Veranstaltungen bis zum 19.04.2024 an das Landratsamt Aschaffenburg - Untere Denkmalschutzbehörde -.

Ein Anmeldeformular senden wir auf Anfrage gerne zu. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

 

Kontakte

Denkmalschutz
Telefon: 06021/394-3344
Telefax: 06021/394-923
Denkmalschutz@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Bauaufsichtsbehörde

Denkmalschutz-
verein

Der Verein zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale im Landkreis Aschaffenburg e.V. hat sich vor einigen Jahren gegründet.

Denkmalschutzverein

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