Zuschüsse

Sobald die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt ist, darf grundsätzlich mit der jeweiligen Maßnahme begonnen werden. Werden jedoch auch Zuschüsse beantragt, ist der Antrag vor Maßnahmenbeginn zu stellen und es darf erst nach Erteilung des Bescheides über die Bewilligung der Förderung begonnen werden. Ansonsten verfällt der Anspruch auf Förderung.
Sollten Sie mit der Maßnahme vorher beginnen wollen, können Sie mit dem Zuschussantrag auch den vorzeitigen Baubeginn beantragen.

Grundsätzlich kann jedoch nur der denkmalpflegerische Mehraufwand einer Maßnahme bezuschusst werden und nicht die tatsächlichen Gesamtkosten. Es handelt sich immer um freiwillige Zuschüsse, die von der jeweiligen Haushaltslage abhängig sind.
Zuschussmöglichkeiten können ebenfalls im Rahmen der monatlichen Sprechtage im Landratsamt besprochen werden.

 

Nähere Einzelheiten erhalten Sie über

 

Antragsformulare erhalten Sie bei uns.

In bestimmten Fällen werden auch Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung (von der Direktion für ländliche Entwicklung), die Bayer. Landesstiftung in München oder durch die Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung gewährt. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend.

Auch steuerliche Abschreibungen sind möglich.  Die Steuerbescheinigung erteilt auf Antrag das Landesamt für Denkmalpflege.
 

Kontakte

Denkmalschutz
Telefon: 06021/394-3344
Telefax: 06021/394-923
Denkmalschutz@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Bauaufsichtsbehörde

Denkmalschutz-
verein

Der Verein zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale im Landkreis Aschaffenburg e.V. hat sich vor einigen Jahren gegründet.

Denkmalschutzverein

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