Sozialer Wohnungsbau

Im Rahmen der verfügbaren Mittel helfen Bund, Länder und Gemeinden bei der Eigentumsbildung im Wohnungsbau und bei der Anpassung an behindertengerechte Belange.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Art und Umfang der öffentlichen Förderung im sozialen Wohnungsbau sind in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich. Die verschiedenen Förderungswege für Eigentumsmaßnahmen orientieren sich nach Anzahl und Größe der Zimmer, der Wohnfläche sowie der Haushaltsgröße und dessen Gesamteinkommen, welches eine vorgeschriebene Einkommensobergrenze nicht überschreiten darf. Kinderreiche Familien, jungverheiratete Ehepaare, Schwerbehinderte und Schwerbeschädigte werden hinsichtlich der Einkommensgrenze und der förderungsfähigen Wohnflächen besonders berücksichtigt.

Das zu fördernde Objekt muss den technischen Anforderungen, Vorschriften und Auflagen gerecht werden.

Die Maßnahmen zur Wohnungsbauförderung sind:

  • der Einsatz von staatlichen Baudarlehen
  • Zuschüsse für Haushalte mit Kindern
  • ergänzender Zuschuss bei Zweiterwerb
  • Zinsverbilligte Zusatzdarlehen in Ergänzungsprogrammen und
  • Leistungsfreie Darlehen für die Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Behinderung

 

Vom Landratsamt erhalten Sie Auskünfte über die derzeit gültigen Förderungswege.
Die Antragsformulare sind im Landratsamt erhältlich und es nimmt auch die Anträge auf Förderung entgegen.

Wenn vor Genehmigung mit dem Bau begonnen bzw. das Objekt gekauft wurde, scheidet eine öffentliche Bauförderung grundsätzlich aus.
Bevor die Finanzierung des Bauvorhabens durch Eigen- und Fremdmittel abgeschlossen ist, lassen Sie sich vom Landratsamt beraten, ob und in welcher Höhe die Beantragung eines staatlichen Baudarlehens für Ihr Bauvorhaben möglich ist und ob im Förderungsfall die monatlichen Belastungen aus Zinsen, Tilgungen (Rückzahlung der Darlehen in Teilbeträgen) und Bewirtschaftungskosten des Gebäudes tragbar sind.

Beratungsgespräche sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich (Tel. 06021/394-3345).

Kontakte

Bauaufsicht
Telefon: 06021/394-3345
Telefax: 06021/394-923
Bauaufsicht@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Bauaufsichtsbehörde

Zuständigkeiten

Hier finden Sie die Mitarbeiter, die für Ihre Gemeinde zuständig sind:

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