Makler
§ 34 c GewO – Wechsel der Zuständigkeit ab 01.01.2020: IHK Aschaffenburg
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer in Bayern
Ab 1. Januar 2020: Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern
Für gewerblich tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer nach § 34 c GewO ändert sich zum 1. Januar 2020 die zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsstelle. Die IHK Aschaffenburg übernimmt diese Aufgabe vom Landratsamt Aschaffenburg.
In der Vergangenheit bereits erteilte Erlaubnisse nach § 34 c GewO behalten ihre Gültigkeit. Die Gewerbetreibenden werden jedoch von diesem Zeitpunkt an von der Industrie- und Handelskammer betreut werden. Neuerlaubnisse für die Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer sind nach dem Jahreswechsel bei der IHK zu beantragen.
Die erforderlichen Prüfberichte und Negativerklärungen für das Berichtsjahr 2018 sind letztmalig noch beim Landratsamt Aschaffenburg einzureichen.
Dieser Zuständigkeitenwechsel hat zur Folge, dass ab dem 1. Januar 2020 im Internet-Impressum der Erlaubnisinhaber als neue Erlaubnis- und/ oder Aufsichtsbehörde die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Kerschensteinerstraße 9, 63741 Aschaffenburg angegeben werden muss. Erfolgt diese Anpassung nicht, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die abmahnfähig ist und mit einem Bußgeld geahndet werden könnte.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen Belangen rund um die gewerberechtlichen Erlaubnisse nach § 34 c GewO finden Sie bei der IHK Aschaffenburg
Kontakte
Gewerbeamt
Telefon: 06021/394-231
Telefax: 06021/394-931
Gewerbeamt@Lra-ab.bayern.de
Broschüren & Infos
Broschüren und Infohefte zum Landkreis finden Sie hier: