Reisegewerbe

Allgemeines

Für die Ausübung eines Reisegewerbes nach § 55 ff. Gewerbeordnung ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren selbstständig oder unselbstständig feilbietet oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Waren oder Leistungen aufnimmt oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
     

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden und ist in ganz Deutschland gültig.  


Antragsverfahren

Zuständig für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist für Bürger des Landkreises Aschaffenburg das Landratsamt Aschaffenburg – Gewerbeamt.
Der Antrag ist schriftlich über die Gemeinde des Hauptwohnsitzes bei uns einzureichen.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen:

  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • 1 Passbild
     

Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister können über die Gemeindeverwaltung angefordert werden.

Kontakte

Gewerbeamt
Telefon: 06021/394-2512
Telefax: 06021/394-931
Gewerbeamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Gewerbeamt

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