Heilpraktiker
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation, benötigt hierfür die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Merkblatt). Diese wird für Personen, die sich im Landkreis Aschaffenburg niederlassen wollen, vom Landratsamt Aschaffenburg erteilt. Im Erlaubnisverfahren erfolgt eine Überprüfung der Kenntnisse durch das Gesundheitsamt Würzburg.
Antragstellung
Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde, die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist. Die verschiedenen Anträge finden sie unter der Rubrik Formulare.
Vorraussetzungen
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Hinweise zur gesundheitsamtlichen Überprüfung
Damit Ihnen die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie u.a. nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um heilkundlich tätig werden zu können, ohne die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden.
Die Überprüfung dieser Kenntnisse ist in Bayern einheitlich geregelt. Die Prüfungen finden bayernweit zweimal jährlich an den zuständigen Gesundheitsämtern jeweils zum selben Termin statt:
3. Mittwoch im März eines Jahres und
2. Mittwoch im Oktober eines Jahres
Anmeldeschluss für die Überprüfung im März 2024 ist der 22. Dezember 2023, für die Überprüfung im Oktober 2024 der 28. Juni 2024.
Hinweis
Die Unterlagen sind bei Antragstellung dem Landratsamt Aschaffenburg im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Kopien sind nicht ausreichend.
Prüfung
Die Überprüfungen erfolgen beim Landratsamt Würzburg -Gesundheitsamt-, Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg (Telefon: 0931/8003-627).
Broschüren & Infos
Broschüren und Infohefte zum Landkreis finden Sie hier: