Lebensmittelüberwachung
Die staatliche Lebensmittelüberwachung ist ein Kontrollorgan zum Schutz der Verbraucher!
Sie wacht darüber, dass Rechtsvorschriften bei der Herstellung, Verarbeitung und im Warenverkehr von
- Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungen),
- Tabakerzeugnissen,
- kosmetischen Mitteln,
- Bedarfsgegenständen (Dinge des täglichen Gebrauchs von der Zahnbürste über Kochtöpfe bis zu Spielwaren) und
- Freiverkäuflichen Arzneimitteln
eingehalten, Gefahren von Verbrauchern abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften abgestellt und geahndet werden.
Die Aufgaben und Befugnisse der Lebensmittelüberwachung sind auf europäischer Ebene in der VO (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel RahmenVO) und auf nationaler Ebene im LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) sowie in der AVV Rüb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung) verankert.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung
- Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- Durchführung risikoorientierter Betriebskontrollen, Hygienekontrollen, planmäßige Routinekontrollen, usw.,
- Kontrollen von öffentliche Veranstaltungen, Märkten, Hof- und Vereinsfesten,
- Anordnung und Durchsetzung der teilweise oder vollständigen Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen,
- Anordnungen von Warenrücknahmen / Warenrückrufen von Lebensmitteln die eine Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern hervorrufen können bzw.
unter ekelerregenden Umständen hergestellt wurden, - Überwachung eingeleiteter Warenrückrufe nach den europäischen Schnellwarnsystemen (RASFF oder RAPEX)
- Beurteilung möglicher schädlicher Einflüsse auf Lebensmittel durch chemische, thermische und/oder mikrobiologischer Quellen,
- Prüfung und Beurteilung betrieblicher Eigenkontrollsysteme und HACCP-Konzepte (Hazard Analysis and Critical Control Points = deutsch: Gefahrenanalyse
und kritische Kontrollpunkte), - Auswahl und Entnahme von Proben nach eigenem, fachkundigem Ermessen bzw. nach amtlichen Vorgaben sowie hierzu erforderliche Dokumentation,
- Entgegennahme von Bürgerbeschwerden und Beschwerdeproben durch Verbraucher,
- Überprüfung von Warenströmen innerhalb und außerhalb von Betrieben (Rückverfolgbarkeit),
- Sicherstellung und Anordnung zur Beseitigung von nicht sicheren Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft Durchführung von weiteren strafprozessualen Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung,
- Prüfung und Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren),
- Durchführung von Vernehmungen im Rahmen von Strafverfahren und Bußgeldverfahren,
- Prüfung der dem Lebensmittelrecht unterliegenden Auflagen im Rahmen von Bauvorhaben,
- Hygiene- und Dokumentenprüfung von Getränkeschankanlage,
- Überwachung der Preisangabenverordnung,
- Lebensmittelrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungen,
- Ansprechpartner für Gewerbetreibende und Verbraucher,
Dies ist jedoch keine erschöpfende Aufzählung und schließt nicht aus, dass den Lebensmittelüberwachungsbeamten weitere Aufgaben übertragen werden.
Der Lebensmittelüberwachungsbeamte ist ein Teil der Eingriffsverwaltung, nimmt Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Polizeiaufgaben wahr.
Er geht in eigener Initiative möglichen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht nach, dies auch vor dem Hintergrund eines wachsenden europäischen
Wirtschaftsraumes und einer zunehmenden Globalisierung.
Zur Erreichung der Ziele arbeitet die Lebensmittelüberwachung eng und interdisziplinär mit den erforderlichen Sachverständigen und Fachleuten anderer Fachbehörden zusammen.
Übersichtskarte der Überwachungsbezirke
Informationen für Unternehmer und Verbraucher
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) haben im April 2015 gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz(StmUV) die Website onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de freigeschaltet.
Das Internetangebot hilft Gastronomen, Imbissbetreibern, Lebensmittelhändlern und Lebensmittelherstellern dabei, die oft umfassenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene Schritt für Schritt zu erfassen und umzusetzen.
Mit dem Portal geht ein kompakter und leicht verständlicher Service online, hiermit wird das Topthema Hygiene mit kostenfreien Checklisten, Übersichten zu Schulungen und Eigenkontrollen transparenter zu gestalten sein.
Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie hier.
QS-Arbeitshilfe
Listeria monocytogenes: Arbeitshilfe zur Prävention
Links
Bayerische Staatskanzlei
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
- Merkblatt: Mehrweg ist der bessere Weg - auch bei "Coffee to go"!
- Merkblatt: Hygienisches Befüllen mitgebrachter kundeneigener Behältnisse
- Broschüre: Lebensmittelbedingte Erkrankungen vermeiden
- Verbraucherinformationssystem Bayern - Ernährung und Lebensmittelsicherheit
- Gegenprobensachverständige in Bayern nach §43 LFGB
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- LGL Startseite - Lebensmittel
- LGL Merkblatt: Kennzeichnung> Wurstwaren in Fertigpackungen
- LGL Merkblatt: Kennzeichnung> Kochpökelwaren und Ersatzprodukte
- LGL Merkblatt: Kennzeichnung> Döner Kebab lose
- LGL Merkblatt: Kennzeichnung> Speiseeis lose
- LGL Merkblatt: Kennzeichnung> Käseimitate / Analogkäse
- LGL Merkblatt: Selbstvermarkter Fruchtaufstrich
- LGL: Kennzeichnung von Obstbränden und -geisten sowie Likören
- CVUA-BW Merkblatt: Leitfaden für Kleinbrenner
- LGL Merkblatt: Hygienischer Umgang mit Sahneaufschlagautomaten
- LGL Informationen: Für Hersteller und Importeure "Kosmetischer Mittel und Tätowiermittel"
- LGL Registrierung: Herstellungs- und Importorte von kosmetischen Mitteln.
- LGL Registrierung: Hersteller und Importeure von Tätowiermitteln.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
- BLL Startseite - Lebensmittel
- BLL Broschüre: Lebensmittelkennzeichnung verstehen
- BLL Merkblatt: Kundeneigene "Coffee to go"-Becher
- BLL Merkblatt: Kundeneigene Mehrwegbehaeltnisse
- BLL Flyer: 10 Fragen zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- BVL Gegenprobensachverständige
- BVL Nahrungsergänzungsmittel (Für Antragsteller und Unternehmen)
- BVL Lebensmittel-Kontaktmaterial (Für Antragsteller und Unternehmen)
- BVL Kosmetik (Für Antragsteller und Unternehmen)
- BVL Tabakerzeugnisse (Für Antragsteller und Unternehmen)
- BVL Lebensmittelwarnungen
- BVL Liste der gem. VO (EG) Nr. 853/2004 zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
- LfL Startseite - Märkte
- LfL Empfehlung: Anwendung des EU-Hygienepaketes bei Fischereierzeugnissen
- LfL Broschüre: Die Richtige Kennzeichnung von Fisch- und Fischereierzeugnissen
- LfL Merkblatt: Kennzeichnung von Speisekartoffeln im Handel ab 01.07.2011
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)
- LWG Startseite - Bienen
- LWG Startseite - Weinbau
- LWG Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2019
- LWG: Formulare und Merkblätter
- LWG Merkblatt: Honigetikettierung
Weitere Links:
- Regierung von Unterfranken Rechtsfragen - Gesundheit + Verbraucherschutz / Weinprüfstelle
- Regierung von Unterfranken Weinprüfstelle - Wein-Etikettierung
- Regierung von Unterfranken Weinprüfstelle - Infoblatt Säuerung 2020
- Regierung von Unterfranken Weinprüfstelle - Meldung nach dem Weinrecht - önologische Behandlung
- Regierung von Unterfranken - Ernährung und Landwirtschaft
- Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsicht (Arbeitsschutz)
- IHK - Wichtige Bestimmungen zum Import von Lebensmitteln aus nicht EU-Staaten.
- IHK Aschaffenburg - Gastwirteunterrichtung
- IHK Aschaffenburg - Lebensmittelhygieneschulung
- IHK Aschaffenburg - Freiverkäufliche Arzneimittel - Merkblatt Freiverkäufliche Arzneimittel
- Fachzentrum Gemeinschaftsverpflegung - Amt für Landwirtschaft und Forsten Würzburg (AELF) - Leitfaden Allergenmanagement für Gemeinschaftsverpflegung
- Lebensmittelklarheit - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
- Lebensmittel + Ernährung - Verbraucherzentrale Bayern e.V.
- BZgA Plakat: "Richtig Hände waschen".
- BZgA Plakat: "Richtig niesen und husten".
Kontakte
Lebensmittelüberwachung
Telefon: 06021/394-236
Telefax: 06021/394-919
Lebensmittelkontrolle@Lra-ab.bayern.de
Broschüren & Infos
Broschüren und Infohefte zum Landkreis finden Sie hier:
Vereinsfeiern
Die Bayerische Staatskanzlei hat einen Leitfaden für Vereinsfeiern veröffentlicht.