Lebensmittelüberwachung

Die staatliche Lebensmittelüberwachung ist ein Kontrollorgan zum Schutz der Verbraucher!

Sie wacht darüber, dass Rechtsvorschriften bei der Herstellung, Verarbeitung und im Warenverkehr von

  • Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungen),
  • Tabakerzeugnissen,
  • kosmetischen Mitteln,
  • Bedarfsgegenständen (Dinge des täglichen Gebrauchs von der Zahnbürste über Kochtöpfe bis zu Spielwaren) und
  • Freiverkäuflichen Arzneimitteln

eingehalten, Gefahren von Verbrauchern abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften abgestellt und geahndet werden.

Die Aufgaben und Befugnisse der Lebensmittelüberwachung sind auf europäischer Ebene in der VO (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittel RahmenVO) und auf nationaler Ebene im LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) sowie in der AVV Rüb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung) verankert.

 

Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung



Dies ist jedoch keine erschöpfende Aufzählung und schließt nicht aus, dass den Lebensmittelüberwachungsbeamten weitere Aufgaben übertragen werden.

Der Lebensmittelüberwachungsbeamte ist ein Teil der Eingriffsverwaltung, nimmt Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Polizeiaufgaben wahr.
Er geht in eigener Initiative möglichen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht nach, dies auch vor dem Hintergrund eines wachsenden europäischen
Wirtschaftsraumes und einer zunehmenden Globalisierung.

Zur Erreichung der Ziele arbeitet die Lebensmittelüberwachung eng und interdisziplinär mit den erforderlichen Sachverständigen und Fachleuten anderer Fachbehörden zusammen.

Übersichtskarte der Überwachungsbezirke
 

 

Informationen für Unternehmer und Verbraucher

Die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) haben im April 2015 gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz(StmUV) die Website onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de freigeschaltet.

Das Internetangebot hilft Gastronomen, Imbissbetreibern, Lebensmittelhändlern und Lebensmittelherstellern dabei, die oft umfassenden Vorschriften zur Lebensmittelhygiene Schritt für Schritt zu erfassen und umzusetzen.

Mit dem Portal geht ein kompakter und leicht verständlicher Service online, hiermit wird das Topthema Hygiene mit kostenfreien Checklisten, Übersichten zu Schulungen und Eigenkontrollen transparenter zu gestalten sein.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie hier.

    QS-Arbeitshilfe

    Listeria monocytogenes: Arbeitshilfe zur Prävention

     

    Links

    Bayerische Staatskanzlei

     

    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

     

    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

     


    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


    Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

     

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

     

    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)


    Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG)

     

    Weitere Links:

     

    Kontakte

    Lebensmittelüberwachung
    Telefon: 06021/394-5213
    Telefax: 06021/394-919
    Lebensmittelkontrolle@Lra-ab.bayern.de

    Ansprechpartner

    Formulare

    Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

    Gewerbeamt

    Broschüren & Infos

    Broschüren und Infohefte zum Landkreis finden Sie hier:

    Broschüren, Magazine & Informationen

    Vereinsfeiern

    Die Bayerische Staatskanzlei hat einen Leitfaden für Vereinsfeiern veröffentlicht.

    Leitfaden für Vereinsfeste