Sportstättenvergabe

Vergabe von kreiseigenen Sportanlagen

 

  • Schul- und Sportzentrum Hösbach
  • Pestalozzi-Schule zur Lernförderung Hösbach
  • Staatl. Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg
  • Edith-Stein-Schule
  • Staatl. Realschule Alzenau (inkl. Hallenbad)
  • Spessart-Gymnasium Alzenau
  • Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung Alzenau

    Häufige Fragen

    Welche Kapazitäten stehen zur Verfügung?

    • Eine Einfachsporthalle in Hösbach 
    • Fünf Einfachsporthallen und ein Gymnastikraum in Alzenau
    • Je eine Zweifachsporthalle in Hösbach und Aschaffenburg
    • Eine Dreifachsporthalle in Hösbach
    • Außensportanlagen in Hösbach (Stadion und Oberes Rasenspielfeld)


    Wer kann die Hallen buchen?
    Bei allen Sportstätten des Landkreises Aschaffenburg handelt es sich um Schulsportanlagen, welche vorrangig den Schulen zur Verfügung stehen und zu diesem Zweck errichtet wurden.

    Zu außerschulischen Zwecken werden die Sportstätten insbesondere an Sportgruppen von Vereinen, Verbänden und Hochschulen vergeben. Hierbei werden Kriterien wie die Zugehörigkeit zum BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) und die Sportart, z. B. Hallensportart, beachtet. Es kann zu kurzfristigen Absagen aufgrund von Schulveranstaltungen kommen.

    Wann können die Hallen genutzt werden?
    Alle landkreiseigenen Sportstätten werden nach dem schulischen Sport werktags von 17 Uhr bis 22 Uhr vergeben, sofern sie nicht den Schulen für schulische Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
    Wochenendbelegungen können im Schul- und Sportzentrum Hösbach sowie im Staatl. Beruflichen Schulzentrum Aschaffenburg vorgenommen werden. Die Nutzbarkeit richtet sich danach, ob eine geeignete Aufsichtsperson zur Verfügung gestellt werden kann.

    Welche Kosten fallen an? 
    Im Voraus sind ein Benutzungsentgelt und eine Aufsichtsentschädigung zu zahlen. Basis der Entgelte ist die Entgeltregelung für die Sportanlagen des Landkreises Aschaffenburg vom 17. März 2011.

    Wer schließt die Hallen auf?
    Das Landratsamt stellt Aufsichtspersonen (u.a. auch den Hausmeister) für den Schließdienst zur Verfügung.

    Ist eine schriftliche Vereinbarung nötig?
    Eine Benutzungsvereinbarung wird erstellt. In dieser Benutzungsvereinbarung sind die folgenden Details zur Hallennutzung aufgeführt:

    • genutzte Halle
    • Wochentag und Zeitraum der Nutzung
    • Sportart
    • Namen der Aufsichtspersonen
    • Berechnungsgrundlage und Fälligkeit des Entgelts
    • Hallensperrzeiten
       

    Impressionen

     

    Kontakte

    Hochbau
    Telefon: 06021/394-3112
    Telefax: 06021/394-918
    Hochbau@Lra-ab.bayern.de

    Ansprechpartner

    Formulare

    Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

    Formulare

    Sportstättenvergabe

    Kreiseigene Sportanlagen können durch Sie gegen Entgelt belegt werden.

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    Broschüren & Infos

    Broschüren und Infohefte zum Landkreis finden Sie hier:

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