Jagdrecht

Es gibt folgende Arten des Jagdscheines

  • Jahresjagdschein (für ein oder drei Jagdjahre)
  • Tagesjagdschein (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
  • Jugendjagdschein
  • Ausländer-Jahresjagdschein (für 14 aufeinanderfolgende Tage)

 

Allgemeine Informationen zum Jagdschein

Der Jagdschein ist eine Urkunde mit der Sie Ihr Recht zur Jagd nachweisen können. Er wird vom Landratsamt als Einjahres-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

 

Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins

Der Antragsteller muss

  • seinen Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg oder eine Einladung als Jagdgast haben und
  • jagdrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen,
  • persönlich geeignet sein und
  • ein jagdrechtliches Bedürfnis

nachweisen.

 

Für die (erstmalige) Erteilung eines Jagdscheines werden folgende Unterlagen benötigt

  • Prüfungszeugnis
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (Gültigkeit entsprechend dem Zeitraum des beantragten Jagdscheines)
  • 1 Passbild

 

Jugendjagdschein

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet habe, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einem vom Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson ist. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

 

Ausländer-Jahresjagdschein

Für Ausländer besteht die Möglichkeit, einen Ausländer-Jahresjagdschein zu beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Jagdbehörde, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die Jagd überwiegend ausgeübt werden soll. Dabei prüft die Behörde auch anhand eines vorgegebenen Katalogs, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig mit der deutschen Jägerprüfung angesehen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen lediglich ein Tagesjagdschein ausgestellt werden.

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