Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie zur digitalen Bildung an Schulen im Landkreis Aschaffenburg

Antragstellung Höhe und Auszahlung des Zuschusses
Beantragung des erhöhten Fördersatzes bzw. eines Leih-iPads
 
Zuschuss für ein bereits vorhandenes iPad Informationen zum schuleinheitlichen iPad-Modell Defektes iPad

 

Antragstellung

Von wem erhalte ich den Zuschuss? Wie kann der Antrag gestellt werden?
Den Zuschuss erhalten Sie vom Landkreis (Landratsamt) Aschaffenburg als Sachaufwandsträger der von Ihrem Kind besuchten Schule:

Im Schuljahr 2024/25:

  • Edith-Stein-Schule Alzenau
Jahrgangsstufen 5 - 10
  • Hahnenkamm-Schule Alzenau
Jahrgangsstufen 5 -  9
  • Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Jahrgangsstufen 5 - 12
  • Pestalozzi-Schule Hösbach
Jahrgangsstufen 5 -  9
  • Spessart-Gymnasium Alzenau
Jahrgangsstufen 5 - 12
  • Staatl. Realschule Bessenbach
Jahrgangsstufen 5 - 10
  • Staatl. Realschule Großostheim
Jahrgangsstufen 5 - 10
  • Staatl. Realschule Hösbach
Jahrgangsstufen 5 - 10

 

Der Antrag kann ausschließlich online über das Formular "Zuschussantrag iPad" gestellt werden. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die evtl. erforderlichen Anhänge hoch. Zuschussanträge per E-Mail oder per Post können nicht bearbeitet werden. Für die Antragstellung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zwingend erforderlich.

 

Wer kann für minderjährige Schülerinnen und Schüler den Zuschussantrag stellen?
Ein Erziehungsberechtigter bzw. Unterhaltsverpflichteter für seine Kinder.

 

Bis wann kann der Zuschussantrag gestellt werden?
Der Zuschussantrag kann ab Freischaltung des Online-Antragsverfahrens gestellt werden, spätestens jedoch bis 30.09. Danach eingehende Anträge werden zwar berücksichtigt, die Auszahlung erfolgt dann aber erst zum 2. Schulhalbjahr (März) rückwirkend. Eine Verlängerung der Antragsfrist (30.09) im Einzelfall ist nicht möglich.

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung des normalen Fördersatzes von 50 % einreichen?
Keine. Die Fördervoraussetzungen werden von der Schulverwaltung des Landratsamtes nach der Antragstellung von Amts wegen geprüft.

 

Muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein, eine einmalige Antragstellung reicht aus.

 

Höhe und Auszahlung des Zuschusses

Wie lange und in welcher Höhe wird der Zuschuss gezahlt?
Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von 48 Monaten (4 Jahre) gezahlt, solange das Kind die iPad-Klasse seiner Schule besucht.

Förderhöhe im Schuljahr 2023/24:
Der Fördersatz beträgt 50 % (6,35 € monatlich, also insgesamt 304,80 € (48 x 6,35 €)) bzw. der erhöhte Fördersatz 75 % (9,52 €, also 456,96 € (48 x 9,52 €)) der Gesamtkosten des Anschaffungspreises, unabhängig davon, ob Sie sich für einen Sofort- oder Mietkauf entscheiden.

 

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Der Zuschuss wird jeweils halbjährlich (ein Gesamtbetrag von sechs Monatsraten) Ende Oktober und Ende März ausgezahlt.

 

Wie wird der Zuschuss bei einem Schuleintritt während des Schuljahres berechnet?
Der Zuschuss wird auf volle Schulhalbjahre aufgerundet. Beispiel: Kommt ein Kind erst zum 20.11. in die iPad-Klasse der Schule, wird der Zuschuss für dieses Schulhalbjahr trotzdem in voller Höhe gewährt. Bleibt das Kind mindestens 48 Monate in einer iPad-Klasse einer unserer Schulen, wird der Zuschuss auch für volle 48 Monate gezahlt.

 

Wie hoch ist die Förderung bzw. wie lange wird die Förderung gezahlt, wenn ich erst in einer höheren Jahrgangsstufe ein iPad erwerbe und das Kind keine 4 Jahre (48 Monate) die Schule besucht?
Der Zuschuss wird nur für die Dauer des Schulbesuches gezahlt. Somit verringert sich die ausgezahlte Fördersumme pro Halbjahr, in dem die Schule nicht mehr besucht wird, um 6/48.

 

Was passiert, wenn mein Kind die Schule vorzeitig verlässt?
Der Zuschuss endet zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres, d. h. bei der nächsten Auszahlung im Oktober bzw. März (siehe Frage „Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?“) wird keine Zahlung vom Landkreis mehr geleistet.

Im Falle des Sofortkaufs gehört ihnen das iPad bereits. Hier endet lediglich die Bezuschussung zum nächsten Schulhalbjahr.

Im Falle einer Finanzierung (Mietkauf) können sie diese ohne Bezuschussung des Landkreises fortsetzen und damit das Eigentum nach Ablauf der Finanzierungszeit erwerben.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis in den bestehenden Finanzierungsvertrag einsteigt und diesen übernimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gerät voll funktionsfähig ist und nur normale Gebrauchsspuren aufweist. Eine Rückerstattung der bereits gezahlten Raten erfolgt nicht.

 

Beantragung des erhöhten Fördersatzes bzw. eines Leih-iPads

Wann habe ich Anspruch auf den erhöhten Fördersatz bzw. auf ein Leih-iPad?
Den erhöhten Fördersatz von 75 % des Anschaffungspreises  bzw. ein Leih-iPad erhalten Sie, wenn Sie Sozialleistungen nach dem zweiten oder dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder drei gleichzeitig beschulte Kinder haben.

 

Welche Sozialleistungen sind mit „Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII“ gemeint?
Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, „Hartz IV“) bzw. Sozialhilfe.

 

Habe ich auch aufgrund des Bezugs anderer Sozialleistungen, z. B. Wohngeld oder Asylbewerberleistungen, Anspruch auf den erhöhten Fördersatz oder auf ein Leihgerät?
Nur die Asylbewerberleistungen sind dem Bezug von Grundsicherung und Sozialhilfe gleichgestellt, das heißt Menschen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können den erhöhten Fördersatz oder ein Leihgerät auch beantragen.
Bei allen sonstigen Leistungen kann keine erhöhte Förderung gewährt werden.

 

Was ist mit „drittes gleichzeitig beschultes Kind“ gemeint?
Den erhöhten Fördersatz bzw. ein Leih-iPad erhalten Sie ab dem drittjüngsten Kind (für die beiden ältesten Kinder haben Sie nur Anspruch auf den normalen Fördersatz von 50 %), wenn mindestens drei Ihrer Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Ihnen im gleichen Haushalt leben und im Schuljahr 2022/23 eine Schule besuchen. Dabei ist es egal welche Klasse/Schule in welchem Bundesland oder Kreis besucht wird, angefangen von der ersten Jahrgangsstufe in der Grundschule bis einschließlich des letzten Schuljahres einer allgemeinbildenden Schule (Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule; Fachoberschule (FOS)) oder einer Förderschule. Die Wirtschaftsschule fällt auch hierunter, da sie zur Sekundarstufe I zählt.
Die Voraussetzung „drei gleichzeitig beschulte Kinder“ muss nur im Schuljahr der Antragstellung (aktuell konkret im Schuljahr 2023/24) vorliegen. Das heißt gehen beispielsweise im übernächsten Schuljahr 2025/26 nur noch zwei Ihrer drei Kinder in eine Schule, erhalten Sie für das dritte jüngste Kind weiterhin den erhöhten Fördersatz bis zum Ende des Bewilligungszeitraums von 48 Monaten.

 

Kann ich auch für alle meine weiteren Kinder (viertes, fünftes usw.) den erhöhten Fördersatz von 75 %  bzw. ein Leih-iPad beantragen?
Ja, wenn in einem Schuljahr (aktuell konkret im Schuljahr 2023/24) mindestens drei Ihrer Kinder gleichzeitig die Schule besuchen.
Vergleiche hierzu auch die Frage „Was ist mit „drittes gleichzeitig beschultes Kind“ gemeint?“

 

Welche Unterlagen muss ich bei der Beantragung des erhöhten Fördersatzes von 75 %  bzw. für ein Leih-iPad einreichen?
Bei Antragstellung wegen Sozialbedürftigkeit (Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bzw. Asylbewerberleistungen):
Bitte die Seiten des aktuellen Bewilligungsbescheides als Anhang dem Antragsformular hochladen, aus dem die Namen der Bezugspersonen, der Bewilligungszeitraum und die Art der Leistung ersichtlich sind.

Bei Antragstellung wegen „drei gleichzeitig beschulter Kinder“:
Bitte geben Sie im Antragsformular die Namen der Kinder sowie die besuchten Schulen an. Handelt es sich dabei um eine Schule in der Trägerschaft des Landkreises,brauchen Sie keine weiteren Nachweise anfügen. Bei allen sonstigen Schulen geben Sie bitte den Namen und die Anschrift der Schule an und laden einen Nachweis des Schulbesuchs (z. B. eine Kopie des Schülerausweises, Schulbesuchsbescheinigung oder ähnliches) als Anhang zum Antragsformular hoch.

 

Was ist, wenn ich trotz des erhöhten Zuschusses von 75 %, die restlichen Kosten für das iPad nicht finanzieren kann?
Sollten Sie nach Abzug der Förderung die Eigenmittel (entsprechend 25 % des Kaufpreises eines iPads) nicht finanzieren können, können Sie mit der Antragstellung an Stelle des Zuschusses ein Leih-iPad erhalten, das für den Zeitraum des Schulbesuches Ihres Kindes dauerhaft in Ihrem Besitz bleibt.

 

Was ist, wenn jemand während des laufenden Förderzeitraumes sozialbedürftig wird oder drei beschulte Kinder hat?
In diesen Fällen wird gebeten mit der Schulverwaltung im Landratsamt Aschaffenburg Kontakt aufzunehmen, damit die Förderung ggf. umgestellt werden kann.

 

Zuschuss für ein bereits vorhandenes iPad

Kann ich einen Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad erhalten?

Nein. Seit dem 15.12.2021 sind nur noch Geräte förderfähig, die über den Webshop des Konzessionsnehmers des Landkreises Aschaffenburg gekauft wurden.
Eine Einbindung vorhandener eigener Geräte ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenden Sie sich bitte dazu an das Sekretariat der Schule.

 

Informationen zum schuleinheitlichen iPad-Modell

Welche Geräte (Modell/Ausstattung) sind beim iPad-Anbieter des Landkreises erhältlich?
Es wird das Apple iPad der 9. Generation angeboten mit einer Bildschirmdiagonalen von 10,2" Erhältlich sind die Modelle mit 64GB und 256GB Speicherplatz. Die Förderung ist auf das Modell mit 64 GB berechnet. Die Mehrkosten des iPads mit dem größeren Speicher sind selbst zu tragen.
In jedem Paketpreis ist eine Apple Pencil, eine iPad-Schutzhülle und eine Versicherung gegen Schäden am iPad und am Zubehör für die Laufzeit von 60 Monaten enthalten.
Hier finden die verschiedenen Preise und Finanzierungsoptionen im Überblick und Vergleich. (Stand Schuljahr 2023/24)

Welche Speichergröße (64GB oder 256GB) soll ich wählen?
Für die schulische Nutzung und eine „übliche“ private Nutzung reichen 64GB aus. Für eine anspruchsvollere, private Nutzung (z. B. größere Spiele, viele Fotos) besteht die Möglichkeit das teurere Modell mit 256GB zu wählen. Die Mehrkosten für die optional ausgewählte Speichererweiterung sind in voller Höhe selbst zu tragen.
 

Bin ich verpflichtet über den iPad-Anbieter der Schule das schuleinheitliche Endgerät zu beziehen?
Um wirtschaftlich günstige Konditionen für alle Schülerinnen und Schüler zu erhalten und im schulischen Alltag über ein einheitliches iPad im Unterricht verfügen zu können, ist der Sofort- bzw. Mietkauf grundsätzlich nur über den iPad-Anbieter des Landkreises möglich. Bereits vorhandene eigene iPads können unter bestimmten Bedingungen in die Schulumgebung integriert werden, erhalten allerdings keine Förderung.
Siehe hierzu auch die Frage: „Kann ich einen Zuschuss auch für ein bereits vorhandenes iPad erhalten?“

 

Können Schüler/innen, die nicht in einer iPad-Klasse sind, trotzdem komplett auf eigene Kosten (ohne Zuschuss) ein iPad über den iPad-Anbieter des Landkreises erwerben?
Der Kauf eines iPads über den Webshop ist nur für Schüler möglich, die auch eine der förderberechtigten Jahrgangsstufen besuchen.

 

Defektes iPad

Informationen zum Versicherungsschutz:
Die Geräte sind für 48 Monate (Schuljahr 2021/22) bzw. 60 Monate (ab Schuljahr 2022/23) für beliebig viele Schadensfälle (pro Gerät) wie folgt versichert:

  • Abdeckung folgender Schäden:
  • Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler,
  • Unsachgemäße Handhabung,
  • Implosion/Explosion,
  • Fall-/Sturzschäden,
  • Elektronikschäden,
  • Wasser-/Feuchtigkeitsschäden,
  • Blitzschlag,
  • Raub und Diebstahl
     

Der mitgelieferte Stift ist im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Bei einem Totalschaden muss ein Neugerät oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte geliefert werden.

Im Schadensfall übernimmt der Konzessionsnehmer die vollständige Schadensbearbeitung und -regulierung, ohne dass hierfür gesonderte Kosten berechnet werden.

Unterschied je nach Jahr des Kaufes:

Das iPad wurde im Schuljahr 2021/2022 erworben: Vertragsfirma ideaalnet.de
Kontaktdaten: https://my.ideaalnet.org/de
helpdesk@ideaalnet.org
Tel. 0211 - 418 730 68

Das iPad wurde ab dem Schuljahr 2022/2023 erworben: Vertragsfirma Wertgarantie.de
Kontaktdaten: https://www.wertgarantie.de/
Tel. 0511 - 71280 123

Bei Kauf des iPads haben Sie ein E-Mail mit dem Versicherungsschein und der Vorgehensweise erhalten.

 

Kontakte

Bildung, Sport und Kultur
Telefon: 06021/394-2311 oder -2312
Schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

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Veranstaltungen

Im Landkreis Aschaffenburg finden viele Veranstaltungen statt.

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