Häufige Fragen

Nach welchem Prinzip werden die Flüchtlinge auf die Bundesländer aufgeteilt?

Die Aufteilung auf die Bundesländer erfolgt gemäß dem „Königsteiner Schlüssel“. Dieser richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Bayern ist somit mit 15,3 % auf Platz 2.

Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen liegt mit 21,24 % auf Platz 1 und Baden-Württemberg mit 12,97 % auf Platz 3. 

 

Nach welchem Prinzip werden die Flüchtlinge innerhalb Bayerns aufgeteilt?
Die Aufteilung innerhalb Bayerns erfolgt gemäß § 7 DVAsyl nach festgesetzten Quoten, für die der jeweilige Regierungsbezirk verantwortlich ist. Unterfranken werden dabei 10,8 % der Flüchtlinge zugewiesen.

Zum Vergleich: Oberbayern 33,9 %, Schwaben 14,5 %, Mittelfranken 13,5 %, Niederbayern 9,6 %, Oberfranken 8,9 %, Oberpfalz 8,8 %.

 

Wie läuft das Asylverfahren ab?
Sobald Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen z. B. in Zirndorf, Deggendorf oder München gebracht. Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Nach der Erstanhörung werden Asylbewerber in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte der Regierungen oder in dezentrale Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Für den Landkreis Aschaffenburg ist hierfür die Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg zuständig. 

 

Welche Unterbringungsarten gibt es?
Im Grunde genommen gibt es 5 Arten der Unterbringung:

1.      Notunterkünfte (Ersatzeinrichtung zur Erstbelegung)
2.      Dezentrale Unterkünfte (Unterbringung in einzelnen Wohnungen)
3.      Gemeinschaftsunterkünfte (Unterkünfte in denen mehrere Personen untergebracht sind)
4.      Betreuungseinrichtungen für unbegleitete Minderjährige
5.      Wohnungen für die Zeit nach der Anerkennung 

 

Welche Pflichten hat der Vermieter, der Wohnraum als dezentrale Unterkunft zur Verfügung stellt?
Der Vermieter ist für die Ausstattung verantwortlich. Neben der Betreuung durch Sozialpädagogen der Fachstelle Asyl des Landratsamtes Aschaffenburg und der Sozialberatung der Caritas, sind die Gebäude werktäglich durch den Vermieter oder eine dritte Person, welche durch den Vermieter zu stellen ist, zu betreuen (Hausmeistertätigkeiten, erster Ansprechpartner vor Ort). Der Zeitaufwand hierfür ist mit täglich ca. einer Stunde anzusetzen. 

 

Was bekommt ein Vermieter einer dezentralen Unterkunft als Gegenleistung?
Das Landratsamt Aschaffenburg zahlt für die pensionsmäßige Unterbringung ohne Verpflegung eine Tagespauschale pro Person. Damit sind alle anfallenden laufenden Kosten (insb. Wasser, Strom und Heizung) sowie Ausstattung und die Betreuungstätigkeit abgegolten.

Kontakte

Asylbewerberleistungen
Telefon: 06021/394-4488
Telefax: 06021/394-933

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Asylbewerberleistungen

Ärzte-Broschüre

Allgemeine Orientierungshilfe der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

Beim Arzt in Deutschland

Welcher Arzt spricht meine Sprache? Eine Übersicht der Stadt Aschaffenburg.

Ärztebroschüre

Wegweiser Asyl

Der Wegweiser bietet eine Zusammenstellung wichtiger Informationen und Ansprechpartner aus dem Landkreis zum Thema Flucht und Integration.

Wegweiser Asyl