Asylbewerberleistungen

Sobald Menschen in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen, z. B. in Zirndorf, Deggendorf, Schweinfurt oder München gebracht. Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Nach der Erstanhörung werden Asylbewerber in sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte der Regierungen oder in dezentrale Unterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte zugewiesen. Für den Landkreis Aschaffenburg ist die Regierung von Unterfranken mit Sitz in Würzburg zuständig.

Zuständig für die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist das Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen.

Dieses ist in folgende Bereiche aufgegliedert:

 

Leistungsgewährung
 



Geflüchtete
 

 

Soziale Betreuung
 

 

Unterbringung und Wohnungsakquise
 

 

 

Kontakte

Asylbewerberleistungen
Telefon: 06021/394-4482,-4465,-4483
Telefax: 06021/394-933

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Asylbewerberleistungen

Häufige Fragen

...rund um das Thema Asyl finden Sie hier

Häufige Fragen

Wegweiser Asyl

Der Wegweiser bietet eine Zusammenstellung wichtiger Informationen und Ansprechpartner aus dem Landkreis zum Thema Flucht und Integration.

Wegweiser Asyl