Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Abholung
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) liegt bei der Ausländerbehörde zur Abholung bereit, sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben.
Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie hier Ihren persönlichen Abholtermin unter Angabe des Namens der Person, deren Aufenthaltstitel abgeholt werden soll.
Können Sie nicht persönlich zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eATs) bei der Ausländerbehörde vorsprechen, kann eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht den eAT an dem gebuchten Termin für Sie entgegennehmen.
Adressänderung
Nach einem Umzug muss die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) geändert werden. Bitte buchen Sie hierzu einen Termin und bringen Ihren gültigen Pass oder Passersatz sowie den eAT zu dem Termin mit.
Verlust oder Diebstahl des eAT
Bitte senden Sie eine E-Mail an Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de und melden uns den Verlust. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren aktuellen Aufenthaltsstatus benötigen, fordern Sie diese bitte gleich in der E-Mail an.
Sofern Sie den Verlust oder Diebstahl noch nicht bei der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet haben, übernehmen wir die Meldung für Sie.
Verlängerung / Übertrag auf den neuen Reisepass
Läuft Ihr Aufenthaltstitel ab, dann beantragen Sie bitte rechtzeitig (mind. 2 Monate vor Ablauf) dessen Verlängerung. Bitte senden Sie uns das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) per Post zu und buchen Sie nach Antragstellung online einen Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke.
Kontakte
Ausländerrecht und Integration
Telefon: 06021/394-325
Telefax: 06021/394-952
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Terminvereinbarung
Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren nächsten Termin.