Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Allgemeine Informationen

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:

 

Gesetzesänderung

Die in der Presse angekündigten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind aktuell noch nicht in Kraft getreten. Wann diese Änderungen in Kraft treten werden, ist im Moment noch nicht absehbar.

Bitte sehen Sie daher aktuell von Nachfragen hierzu ab. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen.

Alle Einbürgerungsanträge werden derzeit nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet.

 

Haben Sie Interesse an einer Einbürgerung?

Dann prüfen Sie bitte zunächst unverbindlich über den Quick Check, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch individuell zu den für Sie geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen. Für das telefonische Beratungsgespräch ist die Buchung eines Termins über unsere Online-Terminvereinbarung erforderlich.

Außerdem können Sie uns bei Fragen gerne eine E-Mail an Einbuergerung@Lra-ab.bayern.de senden.

 

Antragstellung

Haben Sie beim Quick Check ein positives Ergebnis erhalten, bitten wir Sie, Ihren Einbürgerungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen über das Online-Verfahren einzureichen.

Möchten Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung nicht in Anspruch nehmen, können Sie nach einem positiven Ergebnis im Quick-Check oder einer telefonischen Beratung die Antragsunterlagen auch per Post erhalten. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an Einbuergerung@Lra-ab.bayern.de.

Nach Eingang Ihres Antrags setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

 

Kosten

Pro Person: 255,00 €

Minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, ohne eigenes Einkommen: 51,00 €

Die Gebühren sind bei der Stellung des Einbürgerungsantrags in Form eines Kostenvorschusses zu zahlen.

 

Dauer

Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags dauert derzeit mindestens 9 Monate. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen zum Sachstand ab.

Kontakte

Ausländeramt
Telefax: 06021/394-952
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Ausländerrecht & Integration

Terminvereinbarung

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren nächsten Termin.

Online Terminvereinbarung

Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat nimmt sich vor allem der sozialen, schulischen, kulturellen, ausländerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Belange der Ausländer an.

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