Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Allgemeine Informationen

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier:

 

Gesetzesänderung

Der Bundestag hat am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen, die u.a. die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ermöglichen wird. Die Änderungen werden voraussichtlich im April 2024 in Kraft treten. Weitere Informationen liegen uns derzeit noch nicht vor.

Bitte sehen Sie aktuell von weiteren Nachfragen ab. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diese hier veröffentlichen. 

Alle Einbürgerungsanträge werden derzeit nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet.

 

Haben Sie Interesse an einer Einbürgerung?

Dann prüfen Sie bitte zunächst unverbindlich über den Quick Check, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch individuell zu den für Sie geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen. Für das telefonische Beratungsgespräch ist die Buchung eines Termins über unsere Online-Terminvereinbarung erforderlich.

Außerdem können Sie uns bei Fragen gerne eine E-Mail an Einbuergerung@Lra-ab.bayern.de senden.

 

Antragstellung

Haben Sie beim Quick Check ein positives Ergebnis erhalten, bitten wir Sie, Ihren Einbürgerungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen über das Online-Verfahren einzureichen.

Möchten Sie die Möglichkeit der Online-Antragstellung nicht in Anspruch nehmen, können Sie nach einem positiven Ergebnis im Quick-Check oder einer telefonischen Beratung die Antragsunterlagen auch per Post erhalten. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an Einbuergerung@Lra-ab.bayern.de.

Nach Eingang Ihres Antrags setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

 

Kosten

Pro Person: 255,00 €

Minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, ohne eigenes Einkommen: 51,00 €

Die Gebühren sind bei der Stellung des Einbürgerungsantrags in Form eines Kostenvorschusses zu zahlen.

 

Dauer

Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrags dauert derzeit mindestens 9 Monate. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Anfragen zum Sachstand ab.

Kontakte

Ausländeramt
Telefax: 06021/394-6455
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Ausländerrecht & Integration

Terminvereinbarung

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren nächsten Termin.

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Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat nimmt sich vor allem der sozialen, schulischen, kulturellen, ausländerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Belange der Ausländer an.

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