Einreise

Einreise für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen

Informationen, ob Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen (z.B. Besuchsaufenthalt, Urlaubsreise) ein Visum benötigen oder ob Sie visumfrei einreisen dürfen, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

 

Einreise für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

 

Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie unter www.zsef.bayern.de

 

Verpflichtungserklärung für Besuchseinreisen

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass), ggf. inklusive Aufenthaltstitel des Verpflichtungsgebers
  • eine Reisekrankenversicherung für den Besucher
  • aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers (Gehaltsnachweise, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid ...), bei Selbständigen und bei freiberuflich tätigen Personen der letzte Einkommensteuerbescheid bzw. die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfängers
  • die persönlichen Daten des Gastes und der voraussichtliche Einladungszeitraum

 

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

Kontakte

Ausländerrecht und Integration
Telefon: 06021/394-6455
Telefax: 06021/394-952
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Ausländerrecht & Integration

Terminvereinbarung

Nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung für Ihren nächsten Termin.

Online Terminvereinbarung

Einbürgerung

Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie hier.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit