Einreise
Einreise für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen
Informationen, ob Sie aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen (z.B. Besuchsaufenthalt, Urlaubsreise) ein Visum benötigen oder ob Sie visumfrei einreisen dürfen, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Einreise für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
- Beantragung und Verlängerung eines nationalen Visums
- Beantragung und Verlängerung eines Schengen-Visums
Verpflichtungserklärung für Besuchseinreisen
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- gültiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass), ggf. inklusive Aufenthaltstitel des Verpflichtungsgebers
- eine Reisekrankenversicherung für den Besucher
- aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfängers (Gehaltsnachweise, Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid ...), bei Selbständigen und bei freiberuflich tätigen Personen der letzte Einkommensteuerbescheid bzw. die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfängers
- die persönlichen Daten des Gastes und der voraussichtliche Einladungszeitraum
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kontakte
Ausländerrecht und Integration
Telefon: 06021/394-325
Telefax: 06021/394-952
Auslaenderbehoerde@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Terminvergabe
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe für Ihren nächsten Termin.