Gesundheitsamt
Hinweis: Das Gesundheitsamt ist sowohl für die Stadt Aschaffenburg, wie auch den Landkreis Aschaffenburg zuständig. Es darf keine Aufgaben und Tätigkeiten ausführen (Gutachten erstellen etc.), für die keine gesetzliche Grundlage besteht.
Medizinische Begutachtung, Heilberufe und Gesundheitsberichterstattung
- Medizinische Begutachtung nach gesetzlicher Grundlage
- Schulärztliche Attestpflicht
- Aufsicht Heilberufe
- Betäubungsmittel
- Apotheken
- Schengen
- Gesundheitsberichterstattung
Infektionsschutz und Hygiene
- Übertragbare Erkrankungen
- SARS-CoV-2
- Affenpocken
- Tuberkulose
- HIV-Tests
- Impfberatung
- Masernschutzgesetz Personal KH, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
- Hygiene in Krankenhäusern und öffentl. Einrichtungen
- Testverordnung
- Belehrungen nach IfSG
- FQA Hygiene
- Wasser
- Überwachung der Badeseen im Landkreis: Wasserwerte und Kontrollergebnisse der Badeseen in Mainaschaff, Karlstein, Kahl und Alzenau
- Überwachung der Schwimmbäder in Stadt und Landkreis: Kontrollergebnisse der Hallenbäder, Freibäder, Hotelbäder, Vereinsbäder, Therapiebecken, Saunen in der Stadt und im Landkreis Aschaffenburg
- Flächennutzungs- und Bebauungspläne
- Umwelthygiene
- Umweltmed. Beratung
Schulärztlicher Dienst
- Schuleingangsuntersuchung
- Schulberatung
- Impfbuchkontrolle 6. Klassen
- Verlausung
- Begutachtung
- Masernschutzgesetz in Gemeinschaftseinrichtungen
- FQA Pflege
Gesundheitlicher Sozialer Dienst (GSD)
- Schwangerenberatung
- Gesundheitshilfen/ Einzelfallhilfe
- Gesundheitsförderung/ Prävention
- FQA Sozialpäd. Dienst
- Prostituiertenberatung
CTT und Corona-Service-Center
- Testterminvergabe
- Bürgertelefon
- Indexermittlung
- Kontaktpersonen-Nachverfolgung
- Quarantäneüberwachung und -entlassung
- Einreise
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Für Personen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung galt bis zum 31. Dezember 2022 bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab dem 1. Januar 2023 sind alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehenden Nachweis- und Benachrichtigungspflichten entfallen.
Wenn von Ihrer Seite noch Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehen, können Sie uns gerne kontaktieren: Covid-immun@Lra-ab.bayern.de.
Datenschutz: Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Wichtige Links
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
- Bayerisches Verbraucherinformationssystem
- Bundesministerium für Gesundheit
- Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V.
- Paul-Ehrlich-Institut
- Robert-Koch-Institut
- Notdienst der niedergelassenen Ärzte
- BürgerTelefonKrebs des Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF)
- Suche nach einem Arzt nach Umkreis und Fachgebiet
- Nacht- und Notdienstplan der Apotheken in Stadt und Landkreis
- Krankenhäuser und Kliniken in Stadt und Landkreis Aschaffenburg:
- Krankenhaus Aschaffenburg-Alzenau: Standort Aschaffenburg sowie Standort Alzenau-Wasserlos
- Frauenklinik Aschaffenburg
- Bergmann-Hofgartenklinik
- Vital-Klinik (Privatklinik)
Kontakte
Gesundheitsamt
Telefon: 06021/394-100
Telefax: 06021/394-989
Gesundheitsamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Ärzte-Broschüre
Welcher Arzt spricht meine Sprache? Die Antwort finden Sie in der folgenden Broschüre der Stadt Aschaffenburg: