Gesundheitsamt

Corona
Medizinische Begutachtung, Heilberufe und Gesundheitsberichterstattung
 
Infektionsschutz und Hygiene

Schulärztlicher Dienst
 
Gesundheitlicher Sozialer Dienst (GSD) CTT und Corona-Service-Center
Belehrungen gem. § 43 IFSG


Einrichtungsbezogene Impfpflicht
 

Wichtige Links

 

Hinweis: Das Gesundheitsamt ist sowohl für die Stadt Aschaffenburg, wie auch den Landkreis Aschaffenburg zuständig. Es darf keine Aufgaben und Tätigkeiten ausführen (Gutachten erstellen etc.), für die keine gesetzliche Grundlage besteht.
 

Medizinische Begutachtung, Heilberufe und Gesundheitsberichterstattung

 

Infektionsschutz und Hygiene

 

Schulärztlicher Dienst

 

Gesundheitlicher Sozialer Dienst (GSD)

  • Schwangerenberatung
  • Gesundheitshilfen/ Einzelfallhilfe
  • Gesundheitsförderung/ Prävention
  • FQA Sozialpäd. Dienst
  • Prostituiertenberatung

 

CTT und Corona-Service-Center

  • Testterminvergabe
  • Bürgertelefon
  • Indexermittlung
  • Kontaktpersonen-Nachverfolgung
  • Quarantäneüberwachung und -entlassung
  • Einreise

 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für Personen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung galt bis zum 31. Dezember 2022 bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ab dem 1. Januar 2023 sind alle im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehenden Nachweis- und Benachrichtigungspflichten entfallen.


Wenn von Ihrer Seite noch Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestehen, können Sie uns gerne kontaktieren: Covid-immun@Lra-ab.bayern.de.

Datenschutz: Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
 

Wichtige Links

Kontakte

Gesundheitsamt
Telefon: 06021/394-100
Telefax: 06021/394-989
Gesundheitsamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner Gesundheitswesen

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Gesundheitsamt

Ärzte-Broschüre

Welcher Arzt spricht meine Sprache? Die Antwort finden Sie in der folgenden Broschüre der Stadt Aschaffenburg:

Ärztebroschüre

Belehrungen

Unterlagen zu Belehrungen gem. § 43 IFSG für das Lebensmittelgewerbe:

Belehrungen