Aktuelle Informationen
Maßnahmen
Bund und Länder haben sich auf weitreichende Beschränkungen geeinigt, damit gelten seit Mittwoch, den 16. Dezember 2020 folgende Maßnahmen:
- Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
- Jeder wird angehalten die physichen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten.
- Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Außnahmen sind in § 3 der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung benannt.
- Treffen sind maximal mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer weiteren Person eines weiteren Hausstands sowie zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren erlaubt.
- Der Handel ist geschlossen.
- Die Gastronomie ist geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
- Touristische Übernachtungsangebote sind verboten. Ausgenommen sind nötige Dienstreisen.
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, sind geschlossen.
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- Die Schulen und Kitas sind geschlossen.
Des Weiteren gelten in Landkreis Aschaffenburg folgende Maßnahmen:
- Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht.
- Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.
- Der Besuch von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist auf täglich eine Person begenzt.
- In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und der Heilpädagogischen Tagesstetten sind feste Gruppen zu bilden. Alle Beschäftigten haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- In Horten und sonstigen Mittagsbetreuungen gilt für das Personal und für die betreuten Kinder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die wichtigsten Allgemeinverfügungen und Verordnungen
- Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung | Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, konsolidierte Fassung
- Allgemeinverfügung des Landkreises Aschaffenburg zu Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Aschaffenburg aufgrund steigender Fallzahlen inklusive der Anlage 1 | Landratsamt Aschaffenburg, 16.12.2020
- Änderung und Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 16.12.2020 | Landratsamt Aschaffenburg, 11.01.2021
- Allgemeinverfügung des Landkreises Aschaffenburg zur Festlegung der öffentlichen Plätze im Landkreis Aschaffenburg auf denen ein Verbot des Konsums von Alkohol gilt inklusive der Anlage 1 | Landratsamt Aschaffenburg, 22.01.2021
- Einreise-Quarantäneverordnung – EQV | Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, konsolidierte Fassung
-
Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen | Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 06.11.2020
Informationen aus dem Landratsamt
Das Landratsamt inkl. seiner Außenstellen ist für Personen mit vorab vereinbartem Termin geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin per Post,
E-Mail und Telefon erreichbar. Bei Notwendigkeit werden für wichtige und unaufschiebbare Angelegenheiten Termine vergeben.
Wichtig: Das Gesundheitsamt ist kein Ersatz für den Hausarzt. Patienten, die sich selbst als Verdachtsfälle einstufen, oder Patienten mit leichten Symptomen werden gebeten, die 116 117 anzurufen und telefonisch das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wichtige Rufnummern
Hotline des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes Kassenärztliche Vereinigung | Tel: 116 117 |
Hotline der Bayerischen Staatsregierung | Tel: 089 / 122 220 |
Hotline für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht | Tel: 09131 / 6808 - 5101 |
Gewerberechtliche Sachbearbeitung im Landratsamt Aschaffenburg | Zu den Ansprechpartnern |
Sonstige Fragen an das Landratsamt Aschaffenburg | Tel: 06021 / 394-198 |
Sicheres Kontaktformular zum Landratsamt Aschaffenburg im BayernPortal | Zum Kontaktformular |
Hotline zu gesundheitlichen Fragen | Tel: 09131 / 6808 - 5101 |
Hotline der unabhängigen Patientenberatung Deutschland | Tel: 0800 / 330-4615-32 |
Bürgertelefon BMG Bundesministerium für Gesundheit | Tel: 030 / 346 465 100 |
Kurzarbeit Agentur für Arbeit Aschaffenburg | Tel: 0800 4 5555 00 (für Arbeitnehmer) |
Hotline für Unternehmen Bayerisches Wirtschaftsministerium | E-Mail: coronavirus-info@stmwi.bayern.de |
Soforthilfe für Betriebe und Freiberufler Regierung von Unterfranken | Tel: 0931 / 380 - 1273 |
Informationen in anderen Sprachen - News and assistance in other languages
- Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration | english, Türkçe, Polski, Español, Français, Italiano, ελληνικά, Русский, Hrvatski, Română, Български, Magyar, فارسی, دری , 中文语言 , Tiếng Việt, Shqip, ትግርኛ, عربي
- BR 24 | english, Türkçe, italiano, عربي, polski
- MEDBOX informations about corona | english
- Basisinformationen zu Corona | አማርኛ, عربي, دری , english, فارسی, français, italiano, Kurdî, polski, românesc, русский, somali, espanol, ትግርኛ, Türkçe