Aktuelle Empfehlungen

Seit 07.04.2023 sind nun auch die letzten bundesrechtlichen Corona-Pflichten gefallen. Damit endet die bislang noch in einigen Bereichen geltende Maskenpflicht. Nach dem Bundesrecht müssen Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken usw. nicht mehr verpflichtend FFP2-Masken tragen. Allerdings können Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin selbst aus Infektionsschutzgründen das Tragen von Masken vorschreiben. Deshalb ist es ratsam, sich vor dem Besuch einer Einrichtung oder Arztpraxis über die dort geltenden Bestimmungen zu informieren. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.