Schulärztlicher Dienst

Unser Team

  • Wir sind ein Team aus Schulärztinnen, Fachkräften der Sozialmedizin, Gesundheits- und Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern und Verwaltungsfachangestellten. 
  • Wir haben einen gesetzlichen Beratungsauftrag in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit Unterricht und Schulbesuch betroffen sind.
  • Wir stehen Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern beratend zur Seite.
  • Wir sind die Schnittstelle zwischen Kind, Eltern, Schule und anderen schulischen Beratersystemen.
  • Unser Ziel ist es die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zu fördern, Krankheiten vorzubeugen und frühzeitige gesundheitlichen Störungen zu erkennen.

 

Schuleingangsuntersuchung

Wir führen jährlich die in allen deutschen Bundesländern vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durch. Diese besteht aus bis zu zwei Bestandteilen. Die "Screeninguntersuchung" (Untersuchungsprogramm für alle Kinder) und für einzelne Kinder die "schulärztliche Untersuchung".


Screening im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen durch Fachkräfte der Sozialmedizin

Diese Untersuchung ist für alle Kinder und Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind zu erkennen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung wird überprüft, da dies wichtige Parameter für das Schreibenlernen sind. 


Ärztliche Schuleingangsuntersuchung

Ärztliche Abklärung des Förderbedarfs bei Verdacht auf kindliche Entwicklungsstörungen einschließlich ärztlicher Beratung von Eltern, Schulen und Kindergärten.


Was Sie sonst noch zur Schuleingangsuntersuchung wissen sollten

Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach Artikel 11 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) seit dem 16.05.2008 für alle Kinder in Bayern verpflichtend. Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder teilweise verweigert, so ist das Gesundheitsamt nach Artikel 12 GDG Abs. 3 verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. 

Eltern, deren Kinder dem Kinderarzt noch nicht zur U9 vorgestellt wurden, jedoch noch im Zeitrahmen sind (U9 Zeitspanne: im Alter von 5 Jahre bis 5 Jahre 4 Monate) können diese nach der Durchführung der U9 nachreichen. Bei Kindern, die zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung die Altersgrenze von 64 Monaten noch nicht überschritten haben, genügt die Vorlage der U8.


Einschulungskorridor

Seit dem 01.08.2019 gibt es den sogenannten „Einschulungskorridor“: Für Kinder, die zwischen dem 01. Juli und dem 30.September sechs Jahre alt werden, können die Personensorgeberechtigten die Einschulung nach Beratung durch die Schule um ein Jahr verschieben (BayEUG Art. 37 Satz 1). Wenn die Personensorgeberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule spätestens bis zum 10. April (§2 Grundschulordnung (GrSO)) schriftlich mitteilen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Schule in Verbindung.


Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung bleibt hiervon jedoch unberührt: alle Kinder haben innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme in die 1. Klasse auf Einladung des Gesundheitsamtes an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.


Zurückgestellte Kinder

Zurückgestellte Kinder und Kinder die bereits letztes Jahr, aufgrund einer geplanten vorzeitigen Einschulung untersucht wurden, werden nicht erneut untersucht.


Vorzeitige Kinder

Kinder, die nach dem 30.09. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden. 

Diese Kinder werden nicht automatisch zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Sollten Sie als Eltern den Wunsch haben Ihr Kind vorzeitig einzuschulen, so bitten wir Sie, uns unter der folgenden E-Mail: SEU-SD@lra-ab.bayern.de (unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie der aktuellen Anschrift des Kindes) zu kontaktieren. Aus organisatorischen Gründen ist es uns leider nicht möglich eine Schuleingangsuntersuchung ohne einen Termin durchzuführen.

Bei weiteren Fragen stehen wir  Ihnen gerne unter der Tel. Nr. 06021/394-5316 zur Verfügung.


Wichtige Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchungen finden in der Stadt und dem LKR Aschaffenburg jährlich im Zeitraum von Oktober bis März statt. Einladungen zur Schuleingangangsuntersuchung, die alle wichtigen Information dazu enthalten, werden an jedes Schulpflichtige Kind per Post zugestellt. Der Versand erfolg ca. 4 Wochen vor dem tatsächlichen Untersuchungstermin. 

Weitere detaillierte Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern.

 

 

 

 

Flyer zur Früherkennungs-untersuchung U8 

 

 

 

 

Flyer zur Früherkennungs-untersuchung U9

 

 

 

 

Flyer "Die Schuleingangs-untersuchung"

Flyer "So fördern Sie Ihr Kind"

Anamnesebogen

 

 

Hinweise zum Datenschutz     

Individuelle Impfberatung in den 6. Klassen

Diese führen wir jährlich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) in Form einer schriftlichen Elternmitteilung durch. Rechtsgrundlage hierfür sind das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, die Schulordnungen, die Schulgesundheitspflegeverordnung und das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz unter besonderer Berücksichtigung des Art. 14 (Pflicht zur  Impfbuchvorlage). Im Rahmen der Impfberatung werden die Impfunterlagen der Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe von unseren Fachkräften der Sozialmedizin in Ihrer Schule durchgesehen und ggf. ergänzende Impfempfehlungen gemacht. Weitere Informationen finden Sie unter Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) (bayern.de)

 

Flyer "Die HPV Impfung"

 

 

 

 

Flyer "Die HPV Impfung Jugendl."

 

 

 

 

 

Flyer "Impfungen für Kinder"

 

Flyer "J1-Vorsorgeuntersuchung"

 

Vollzug des Masernschutzgesetzes nach § 20 IfSG

Seit dem 1. März 2020 ist das neue Bundesgesetz „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Masernschutzgesetz) in Kraft. Das Gesetz betrifft alle Neuzugänge (Betreute oder Tätige) einer Einrichtung seit dem 1. März 2020. Personen, die zuvor bereits in den vom Gesetz bestimmten Einrichtungen betreut wurden bzw. tätig waren, müssen den Nachweis erst bis zum 31. Juli 2022 erbringen. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden sie unter www.masernschutz.de

Masernschutz / Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 20 Absatz 9 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Gemeinschaftseinrichtungen 

Flyer "Das neue Masernschutzgesetz" 

Flyer "Das neue Masernschutzgesetz" in englischer Sprache


Flyer "Das neue Masernschutzgesetz" in ukrainischer Sprache

                                                                                                               

Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach § 34 IFSG

Verlausung / Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt gemäß § 34 Abs.6 Infektionsschutzgesetz-Benachrichtigungspflichtige Krankheiten von Gemeinschaftseinrichtungen

Verlausung / Kopfläuse - was tun?

Broschüre BZgA

 

Erhebung und Dokumentation von Daten zur Gesundheitsberichterstattung

In der Gesundheitsberichterstattung geht es um datengestützte Darstellungen zur Gesundheit der Bevölkerung. Die Gesundheitsberichterstattung soll dazu beitragen, in gesundheitspolitisch relevanten Bereichen einen allgemeinverständlichen Überblick über die Situation zu geben.

Weitere Informationen finden Sie unter: Gesundheitsberichterstattung

 

Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Prävention zur Kinder- und Jugendgesundheit

Weitere informationen finden Sie unter: kindergesundheit-info.de

 

FQA- Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Weitere Informationen zur FQA finden Sie unter Ansprechpartner und Fachstellen (bayern.de)

 

Kontakte

Gesundheitsamt
Telefon: 06021/394-5316
Telefax: 06021/394-986
Gesundheitsamt@Lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:

Gesundheitsamt

Ärtze-Broschüre

Welcher Arzt spricht meine Sprache? Die Antwort finden Sie in der folgenden Broschüre der Stadt Aschaffenburg:

Ärztebroschüre

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