Unterhalt & Beistandschaft

Die Beistände beraten und unterstützen bei der Vaterschaftsfeststellung, der Unterhaltsberechnung sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Vaterschaft
  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.
  • Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.
Sorgeerklärung
  • Wir bescheinigen der alleinsorgeberechtigten Mutter, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. "Negativattest").
Unterhalt
  • Wir berechnen und machen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes, ggf. auch gerichtlich, geltend.
  • Wir setzen diesen Unterhaltsanspruch durch, ggf. durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Wir beraten und unterstützen junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten.

Hinweise
  • Unser Infoschreiben für nichtverheiratete Mütter finden Sie hier.
Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Aschaffenburg
  • Mütter, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind, ...
  • Elternteile, bei denen das Kind lebt, ...
  • Junge Volljährige, die noch keine 21 Jahre sind, ...

... können die Beratung und Unterstützung der Beistandschaft des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Aschaffenburg in Anspruch nehmen, § 87 c SGB VIII.

Kontakte

Familienbegleitende Jugendhilfe
Fachbereich 22
Tel. 06021/394-4211
jugendhilfe.fb22@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der:

Jugendhilfe

Hilfe bei Sorgen

Übersicht der Ansprechpartner für Schüler und/oder Eltern.

Hilfe bei Sorgen

Broschüren & Flyer

Alle Broschüren, Flyer und weiteres Informationsmaterial der Jugendhilfe finden Sie hier:

Veröffentlichungen