Unterhaltsvorschuss (UVG)

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung und soll die finanziellen Belastungen der alleinerziehenden Elternteile abfangen.
Diese Leistung kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen im Fachbereich der Jugendhilfe beantragt werden.

Diese Punkte sind wichtig:
•    der/die Unterhaltspflichtige zahlt nicht, unregelmäßig oder nicht in ausreichender Höhe
•    das betreffende Kind ist noch nicht 18 Jahre alt
•    lebt mit seiner leiblichen Mutter oder seinem leiblichen Vater in einem Haushalt 
•    die beiden Elternteile führen keine Beziehung mehr miteinander
•    und der Elternteil, bei dem das betreffende Kind lebt ist nicht wieder verheiratet.

Hier finden Sie das Antragsformular inkl. Merkblatt.

Die Unterhaltsvorschuss-Leistung beträgt ab 01.01.2024:

1. Altersstufe 230,00 EUR (0 - 5 Jahre)

2. Altersstufe 301,00 EUR (6 - 11 Jahre)

3. Altersstufe 395,00 EUR (12 - 17 Jahre)

Gerne beraten wir Sie auch zu Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kontakte

Familienbegleitende Jugendhilfe
Fachbereich 22
Tel. 06021/394-4211
jugendhilfe.fb22@lra-ab.bayern.de

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