Unterhaltsvorschuss (UVG)
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung und soll die finanziellen Belastungen der alleinerziehenden Elternteile abfangen.
Diese Leistung kann beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beim Amt für Kinder, Jugend und Familie beantragt werden.
Diese Punkte sind wichtig:
• Der/die Unterhaltspflichtige zahlt nicht, unregelmäßig oder nicht in ausreichender Höhe
• das betreffende Kind ist noch nicht 18 Jahre alt
• lebt mit seiner leiblichen Mutter oder seinem leiblichen Vater in einem Haushalt
• die beiden Elternteile führen keine Beziehung mehr miteinander
• und der Elternteil, bei dem das betreffende Kind lebt ist nicht wieder verheiratet.
Hier finden Sie das Antragsformular inkl. Merkblatt.
Die Unterhaltsvorschuss-Leistung beträgt ab 01.01.2020:
1. Altersstufe 165,00 EUR (0 - 5 Jahre)
2. Altersstufe 220,00 EUR (6 - 11 Jahre)
3. Altersstufe 293,00 EUR (12 - 17 Jahre)
Die Unterhaltsvorschuss-Leistung beträgt ab 01.01.2021:
1. Altersstufe 174,00 EUR (0 - 5 Jahre)
2. Altersstufe 232,00 EUR (6 - 11 Jahre)
3. Altersstufe 309,00 EUR (12 - 17 Jahre)
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Kontakte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 06021/394-553
Telefax: 06021/394-953
Jugendamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Bereiche:
Broschüren & Flyer
Alle Broschüren, Flyer und weiteres Informationsmaterial des Amtes für Kinder, Jugend und Familie finden Sie hier: