Anonyme Fallberatung

Für Fachkräfte aus dem Sozial- und Erziehungswesen bieten wir anonyme Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung (z.B. bei Anzeichen von Vernachlässigung, Misshandlung, psychischer Gewalt, sexuellem Missbrauch)  nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4KKG  als „Insoweit Erfahrene Fachkraft“.  Beraten wird dabei in Hinblick auf die Einschätzung der Anzeichen und der Gefährdung, auf Handlungsmöglichkeiten und Hilfen. Die Familiendaten bleiben dabei anonym.

Kontakte

Fallsteuernde Jugendhilfe
Fachbereich 21
Tel. 06021/394-4111
jugendhilfe.fb21@lra-ab.bayern.de

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