Besonderer Sozialer Dienst

Eingliederungshilfe (EGH)

Bei der Eingliederungshilfe der Jugendhilfe handelt es sich um einen eigenen Rechtsanspruch für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeformen sind im § 35a SGB VIII geregelt.

Auch junge Volljährige können im Rahmen des § 41 SGB VIII Eingliederungshilfe erhalten.

Ein Anspruch besteht dann, wenn auf Grund psychischer Erkrankungen wie z. B. Ängste, Depressionen, Ess-Störungen, Suchterkrankungen oder Teilleistungsstörungen wie z. B. Legasthenie oder Dyskalkulie die Teilhabe am sozialen, schulischen oder auch beruflichen Leben beeinträchtigt ist. Die Eingliederungshilfe kann helfen, eine drohende Ausgrenzung zu verhindern. Sie kann in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erbracht werden.

Ziel der Eingliederungshilfe ist die soziale Integration. Die individuellen Ziele der Eingliederungshilfe werden vom Fachbereich 21 - Fallsteuernde Jugendhilfe - zusammen mit dem Betroffenen, seinen Bezugspersonen und den jeweiligen Hilfeerbringern erarbeitet und in regelmäßigen Abständen im Hilfeplan fest- und fortgeschrieben.

Zuständigkeiten Ansprechpartner Durchwahl Raum  
Alzenau, Glattbach, Johannesberg Frau Busse 4162 A-2.09
Blankenbach, Goldbach, Heigenbrücken, Heinrichsthal, Kleinkahl, Mainaschaff, Sailauf, Schöllkrippen, Sommerkahl, Wiesen Frau Levien 4163 A-2.08
Bessenbach, Dammbach, Großostheim, Heimbuchenthal, Hösbach, Laufach, Mespelbrunn, Rothenbuch, Stockstadt am Main, Waldaschaff, Weibersbrunn, Westerngrund Frau Schneider 4161 A-2.10
Geiselbach, Haibach, Kahl am Main, Karlstein am Main, Kleinostheim, Krombach, Mömbris Frau Geißler-Blitz 4164 A-2.14

 

Jugendhilfe im Strafverfahren (ehemals Jugendgerichtshilfe)

Wenn junge Menschen straffällig werden, steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie werden über mögliche Folgen informiert sowie vor, während und nach dem Prozess begleitet. Zudem hat die Jugendhilfe im Strafverfahren die Aufgabe, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren. Sie ist weder Ankläger noch Verteidiger.

In diesem Flyer "Jugend-Gerichtshilfe - Beratung und Hilfe für Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern" finden Sie weitere Informationen.

Zuständigkeiten Ansprechpartner  Durchwahl Raum  
Alzenau und Ortsteile, Blankenbach, Geiselbach, Kahl, Karlstein, Kleinkahl, Krombach, Mömbris, Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund Frau Staudt 4157 A-2.61
Bessenbach, Dammbach, Haibach, Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Hösbach, Johannesberg, Laufach, Mespelbrunn, Rothenbuch, Sailauf, Waldaschaff, Weibersbrunn Frau Rosenlöcher 4158 A-2.61
Glattbach, Goldbach, Großostheim und Ortsteile, Heinrichsthal, Kleinostheim, Mainaschaff, Stockstadt, Wiesen Frau Ackermann 4156 A-2.60

 

Trennungs- und Scheidungsberatung (TSB)

Für das Wohl des Kindes ist es unerlässlich, dass ein Paar nach seiner Trennung auch weiterhin als Eltern im Interesse seines Kindes zusammenarbeitet, denn auch für das Kind ist die Trennung ein einschneidendes Erlebnis. Es benötigt Erklärungen darüber, was in der Zukunft anders sein wird und welche neuen Regelungen die Eltern miteinander vereinbart haben. In einem vertrauensvollen Rahmen soll es angstfrei Stellung nehmen können, wie ihm zumute ist, was es befürchtet und sich wünscht. Unterstützung in Form von Beratung und Vermittlung erhalten Eltern und ihre Kinder u. a. zu den Themen Sorgerecht, Umgangsrecht, u. a., um einvernehmliche Lösungen erarbeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden zu können.

Weitere Informationen dazu finden Sie in einem Flyer zusammengefasst.

Zuständigkeiten Ansprechpartner  Durchwahl Raum  
Alzenau und Ortsteile, Kahl, Karlstein, Kleinostheim, Mainaschaff Frau Fischer-Swarowsky 4152 A-2.13
Blankenbach, Dammbach, Geiselbach, Glattbach, Goldbach, Heigenbrücken, Heinrichsthal, Johannesberg, Kleinkahl, Krombach, Mömbris, Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund, Wiesen Frau Mergler 4151 A-2.15
Bessenbach, Haibach, Hösbach, Laufach, Sailauf, Waldaschaff, Weibersbrunn Frau Meier 4153 A-2.12
Großostheim und Ortsteile, Heimbuchenthal, Mespelbrunn, Rothenbuch, Stockstadt Frau Becker 4154 A-2.12

 

Kontakte

Fallsteuernde Jugendhilfe
Fachbereich 21
Tel. 06021/394-4111
jugendhilfe.fb21@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner BSD

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der:

Jugendhilfe

Hilfe bei Sorgen

Übersicht der Ansprechpartner für Schüler und/oder Eltern:

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