Gesetzlicher Jugendschutz

Der Fachbereich Familienbegleitende Jugendhilfe überprüft gemeinsam mit Ordnungsamt und Polizei, inwieweit sich Gaststätten, Geschäfte, Tankstellen und Veranstalter an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten.


Gesetzlicher Jugendschutz
 
Infos zu erweitertem Führungszeugnis für Ehrenamtliche

 

Gesetzlicher Jugendschutz

Veranstaltungsvereinbarung für Eltern

Plakat Version 1 Plakat Version 2
Kontra-Koma 
Broschüre, Information für Veranstalter

Plakat für Veranstalter – Version 1

Plakat für Veranstalter – Version 2

Hinweis: 
Es wird empfohlen, die Plakate zum Ausdruck herunterzuladen und mit Hilfe eines Bildanzeigeprogramms auszudrucken. Ausdrucke direkt aus dem Browser sind jedoch auch möglich. 

 

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, das zum Schutz von minderjährigen Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, erlassen wurde.
Es regelt unter anderem den Aufenthalt an öffentlichen Plätzen und den Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.

 

Der Jugendmedienschutz ist ebenfalls im Jugendschutzgesetz geregelt (Anschnitt 3).

​Da im Feld des Jugendmedienschutzes eine Vielzahl von Akteuren aktiv ist, hier einige Verweise zu den entsprechenden Internetauftritten:

  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  • FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
  • USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
  • jugendschutz.net - kontrolliert das Internet und sorgt für die Einhaltung des Jugendschutz


Hinweis:
Mit diesen Links verlassen Sie die Internetpräsenz des Landkreis Aschaffenburg.
Der Landkreis Aschaffenburg ist für Gestaltung und Inhalt der gelinkten Seiten nicht verantwortlich.
 

Führungszeugnisse für Ehrenamtliche


Bereits Anfang 2012 wurde der § 72a SGB VIII im Bundeskinderschutzgesetz neu gefaßt mit dem Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder-und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschießen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.

Dafür ist es notwendig, dass alle Vereine, die Jugendarbeit leisten, erweiterte Führungszeugnisse für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit anfordern, einsehen oder sich eine Einsichtbestätigung vorlegen lassen. Nach fünf Jahren sind neue Führungszeugnisse vorzulegen.

 

Vereinbarung nach § 72a SGB VIII 

 

Allegmeine Informationen

Kontakte

Familienbegleitende Jugendhilfe
Fachbereich 22
Tel. 06021/394-4211
jugendhilfe.fb22@lra-ab.bayern.de

Ansprechpartner

Formulare

Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare der einzelnen Fachbereiche der:

Jugendhilfe

Hilfe bei Sorgen

Übersicht der Ansprechpartner für Schüler und/oder Eltern:

Hilfe bei Sorgen

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