Kindergartenfachberatung & -aufsicht
Die Fachstelle führt die Aufsicht über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Zu den Aufgaben gehören die Beratung der Träger bei Baumaßnahmen, bei Änderung des Betreuungsangebotes und Information der Träger über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten.
Jede Einrichtung, die regelmäßig Kinder (in Kindergarten, Krippe, Hort) betreut, benötigt eine Betriebserlaubnis oder Anerkennung. Die Aufsichtsbehörde erteilt die Betriebserlaubnis und prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Aschaffenburg
Kontakte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 06021/394-553
Telefax: 06021/394-953
Jugendamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
Hier finden Sie die Anträge, Merkblätter und Formulare des Sachgebiets:
Themensuche
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