Wirtschaftliche Jugendhilfe
Der Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe verwaltet
- Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff SGB VIII
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
- Hilfen für junge volljährige Menschen nach § 41 SGB VIII
- Die Inobhutnahme und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Zusammenhang mit der Hilfegewährung steht auch die
- Zahlbarmachung und Refinanzierung der gewährten Leistungen
- Prüfung vorrangiger Leistungen anderer örtlich und sachlich zuständiger Träger und Geltendmachung der Ansprüche
- Bearbeitung von Rechtsbehelfen im Leistungs- und Kostenerstattungsbereich
Kontakte
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Telefon: 06021/394-553
Telefax: 06021/394-953
Jugendamt@Lra-ab.bayern.de
Formulare
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Themensuche
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